Aufklärungspflicht des Autovermieters wegen Unfallkosten (BGH)
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Bietet ein Autovermieter dem Unfallgeschädigten einen deutlich überhöhten Mietwagentarif an, so muss er ihn darüber aufklären, dass die Haftpflichtversicherung den Tarif möglicherweise nicht in vollem Umfang reguliert.
Verletzt er seine Aufklärungspflicht und weigert sich Versicherung daraufhin, die Kosten zu erstatten, so kann er den verbleibenden Betrag nicht vom Unfallgeschädigten verlangen.
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