August 2020: Abmahnung von Frank Neumann / EDV Neumann durch Rechtsanwalt Marcel van Maele

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1. Rechtsanwalt Marcel van Maele mahnt ab

In der mir vorliegenden aktuellen Abmahnung mahnt Rechtsanwalt Marcel van Maele für seinen Mandanten Frank Neumann, Inhaber der Einzelfirma EDV Beratung Neumann (in der Abmahnung bezeichnet als "Neumann" oder "Neumann EDV Beratung", Kronenplatz 1, 76133 Karlsruhe, den angeblich wettbewerbswidrigen Verkauf von Microsoft-Software, genauer: sogenannter Produkt-Keys für Microsoft Windows 10 Professional-Software, ab.

2. Was fordert Rechtsanwalt van Maele in der Abmahnung?

Im Namen von Frank Neumann fordert van Maele den Adressaten der Abmahnung auf, ein näher bestimmtes Angebot von Produktkeys mit sofortiger Wirkung zu unterlassen.

Der Abgemahnte sei ferner verpflichtet, die in der Anlage zum Abmahnschreiben befindliche, bereits vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Unterschrift und Datum und Firmenstempel versehen binnen sieben Tagen "gegenüber meines Mandanten" zu Händen des Rechtsanwalts van Maele abzugeben. Dies ist gleich in mehrfacher Hinsicht falsch.

Etwas versteckt findet sich auch die Forderung nach Auskunftserteilung "über den Umfang der ... erfolgten Verkäufe, der erzielten Verkaufspreise sowie der dadurch erzielten Gewinne".

Es werden Schadensersatzansprüche erhoben, die nach Auskunftserteilung konkretisiert werden sollen. Alternativ wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 2.000 EUR angeboten.

Weiterhin behält sich Rechtsanwalt van Maele ausdrücklich vor, ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs (§ 263 StGB) einleiten zu lassen.

Der Gegenstandswert wird mit 50.000 Euro angegeben. Hieraus errechnen sich Rechtsanwaltskostenfür den Abgemahnten in Höhe von 1.777,00 EUR.

3. Ignorieren? Befolgen? Wehren?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie nur Empfehlungen fachkundiger Personen Aufmerksamkeit schenken sollten. Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz ist Spezialist für die Bearbeitung von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Weiterhin sollten Sie die Abmahnung unter keinen Umständen ignorieren und einfach liegen lassen. Rechtsanwalt van Maele hat der mir vorliegenden Abmahnung eine einstweilige Verfügung des LG Hamburg aus dem Juni 2020 beigefügt, mit der auch ein Streitwert von 50.000 EUR bestätigt wird. Ein gänzliches Untätigbleiben kann daher für Sie mit erheblichen weiteren Kosten verbunden sein.

Die vom Kollegen van Maele bereits vorbereitete Unterlassungserklärung sollten Sie auf gar keinen Fall einfach unterschreiben. Fertigen Sie aber selbst auch keine eigene Unterlassungserklärung an, allein schon im Hinblick auf die viele Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe! Und leisten Sie vorerst auch keinerlei Zahlungen.

4. Warum gerade Rechtsanwalt Dr. Damm?

Ich habe zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert und bilde mich als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz ständig auf diesem Gebiet fort. Ich bin seit mehr als 15 Jahren fast ausschließlich im IT-/IP-Recht tätig und habe zahllose gerichtliche Fälle begleitet, darunter auch Fälle bis zum Bundesgerichtshof. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, und das Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht sind ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit.

Übrigens: Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, ob im Rahmen eines eigenen Onlineshops oder auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon. Auf meiner Kanzleiseite finden Sie mehr als 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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