Auslandsunfall mit dem Pkw – welches Recht gilt?
- 1 Minute Lesezeit
Bei einem Verkehrsunfall im Ausland ist für die Beurteilung der Frage, wer Schuld hat, das am Unfallort geltende Recht maßgebend. Dies gilt auch dann, wenn alle Unfallbeteiligten deutsche Staatsangehörige sind und sich die Haftungsfolgen im Übrigen nach deutschem Recht richten. Hat sich der Unfall in einem Parkhaus in Amsterdam ereignet, dann sind die niederländischen Straßenverkehrsregeln anzuwenden.
Artikel teilen: