Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht

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Die Sexualstraftaten sind in den vergangenen Jahren vermehrt in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Nicht zuletzt deshalb gehört die Verteidigung in einem Sexualstrafverfahren zu den anspruchsvollsten und komplexesten Aufgaben eines Strafverteidigers. In solchen Verfahren spielen sog. „Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen“ häufig eine beträchtliche Rolle.


Wann kommt es zu einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation? 

Man spricht von einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, wenn außer einer belastenden Zeugenaussage keine weiteren Beweismittel zur Verfügung stehen.

Besonders im Sexualstrafrecht tritt diese Konstellation des Öfteren auf. Sexualdelikte finden regelmäßig nur zwischen dem Täter und dem Opfer statt; äußerst selten sind andere Zeugen anwesend. Die Zeugenaussage des Opfers ist in diesen Fällen zunächst das einzige belastende Beweismittel.

Als zusätzliche Beweismittel können jedoch körperliche Spuren oder Verletzungen angeführt werden. Wenn die Opfer die vermeintlichen Taten jedoch erst nach einiger Zeit zur Anzeige bringen, existieren diese Spuren und Verletzungen oftmals nicht mehr. Infolgedessen bleibt die Zeugenaussage das einzige Beweismittel und eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation liegt vor.


Verteidigungsansatz

Aus eben dieser besonderen Aussage-gegen-Aussage-Verfahrenssituation ergibt sich auch das oftmals stärkste Verteidigungsmittel: das Erschüttern der Beweislage.

Der Zeugenbeweis gilt als unsicherstes Beweismittel, gerade weil eine Zeugenaussage eine subjektive Wahrheit widerspiegelt. Es können die Umstände wiedergegeben werden, die eine Person als Wahrheit erlebt und abgespeichert hat. Hierbei können der Inhalt und das Ergebnis der Aussage bewusst oder unbewusst verfälscht werden, da Menschen Situationen unterschiedlich wahrnehmen oder über unterschiedliche kognitive Aufnahmefähigkeiten verfügen. Diese aussagepsychologischen Hintergründe führen dazu, dass eine Zeugenaussage ihrem Inhalt oder ihrer Entstehung nach angegriffen werden kann.


Wenn eine strafprozessuale Situation nun eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen vorweist, hängt von eben diesem subjektiven Belastungsbeweis alles ab.

Das Gericht hat in diesen Situationen ganz besonders zu begutachten, ob die Belastungsaussage zur Verurteilung ausreichen kann. Die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit der getätigten Aussage müssen in ganz besonderem Maße überprüft und bewertet werden. In der Regel wird hierzu ein aussagepsychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten durch einen Sachverständigen eingeholt, woran sich das Gericht bei der Bewertung der Aussage orientieren kann.

Es wird dabei genau erforscht, ob die Person eine erlebnisbasierte Aussage trifft oder ob die Aussage durch einen Irrtum oder eine Lüge verfälscht sein kann.



Bewertungskriterien einer Aussage 


Der Bundesgerichtshof hat Bewertungskriterien einer Zeugenaussage entwickelt, an denen sich Richter orientieren können.

Es wird beispielsweise beleuchtet, ob eine Aussage im Kerngeschehen konstant und in sich stimmig ist, ob Erläuterungen folgerichtig und widerspruchsfrei sind und ob eine Aussage detailreich ist. Weiterhin sind die Schilderungen von Kommunikation und Interaktion in Bezug auf die andere Person zu bewerten. Es wird darauf geachtet, ob die Wiedergabe eigenen Erlebens, eigener Gefühle, Sorgen und psychischer Vorgänge geschildert wird. Es wird die Beziehung zur anderen Person bewertet und hieraus mögliche Belastungsmotive erforscht. Es muss erörtert werden, wie die Aussage entstanden ist und ob die Person überhaupt grundlegend ist der Lage ist, eine Aussage tätigen zu können.

Es kann angeführt werden, dass der Zweifelssatz "Im Zweifel für den Angeklagten" einer gelungenen Verteidigung in die Karten spielt. Wenn beispielsweise im Ermittlungsverfahren bereits dargelegt werden kann, dass eine andere, ebenso plausible Situation vorlag, die keinen strafrechtlichen Gehalt aufweist, kann die gegnerische Aussage erschüttert werden.


Verhinderung der Hauptverhandlung

Es ist äußerst wichtig, möglichst frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger wie Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst aus Hannover zu beauftragen. Es ist von hoher Relevanz, bereits im Ermittlungsverfahren die Sicht des Beschuldigten darzustellen. Dadurch wird verhindert, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht das Geschehen von Anfang an einseitig betrachten. Durch die Darstellung der Sichtweise des Beschuldigten wird die belastende Zeugenaussage kritischer betrachtet und eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren ist möglich. Dadurch würde die äußerst belastende Situation einer öffentlichen Hauptverhandlung vermieden werden.

Sollten Sie Beschuldigter in einem Sexualstrafverfahren sein, sollten Sie daher keinesfalls zögern und sich rechtzeitig an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden.


Worauf ist zu achten?


Die Einstellungsmöglichkeit hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Es bieten sich insgesamt unterschiedlichste Angriffspunkte an. Sehr viele Verfahren können an dieser Stelle bereits diskret beendet werden.

Ein erfahrener Strafverteidiger wie Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst wird daher sämtliche Umstände des Einzelfalls, die für seinen Mandanten sprechen, finden und aus den Akten sowie den übrigen zur Verfügung stehenden Informationen herausarbeiten.

Wesentlich ist dabei die Prüfung, ob es sich um eine erlebnisbasierte Aussage handelt, die sich regelmäßig durch eine Vielfalt an Detailangaben auszeichnet. Dem Detaillierungsgrad einer Aussage wird eine hohe Belegkraft zugemessen, weil viele Zeugen kognitiv nicht in der Lage sind, eine Falschaussage mit vielen Details zu erfinden.

Findet sich in einer Aussage also nur ein geringer Detaillierungsgrad, wird ein erfahrener Strafverteidiger dies möglichst frühzeitig darlegen, um eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Die Prüfung solcher Realkennzeichen sowie die Prüfung von Inkonstanzen innerhalb einer Aussage, Lügensignalen und linguistischen Warnzeichen erfordert ein geschultes Auge oder Ohr und eine entsprechende Auffassungsgabe. Der Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst ist als erfahrener Strafverteidiger auf das Sexualstrafrecht spezialisiert und berät in diesem Bereich täglich Mandanten. Mit Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen sieht er sich als Verteidiger daher häufig konfrontiert und weiß, worauf bei belastenden Zeugenaussagen besonders zu achten ist.


Verlieren Sie keine Zeit

Gerichte und Staatsanwaltschaften missachten die anerkannten aussagepsychologischen Grundsätze immer wieder und entscheiden nach dem Bauchgefühl. Eine möglichstfrühzeitige und effektive Strafverteidigung durch einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht ist daher unerlässlich und bewahrt den Mandanten am besten vor den unangenehmen Folgen eines Strafverfahrens.

Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst bietet ein kostenloses Erstgespräch in der Kanzlei oder per Videocall an, bei dem sämtliche Fragen geklärt und das weitere Vorgehen erörtert werden kann. Rufen Sie einfach an oder füllen Sie das Kontaktformular unten aus. Ein Rückruf am selben Tag wird versichert.

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