Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag beachten!

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In den meisten Arbeitsverhältnissen gelten sogenannte Ausschlussfristen. Ausschlussfristen schreiben vor, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht werden. Diese Frist beträgt in den meisten Fällen 3 oder 6 Monate ab Fälligkeit des Anspruchs. 

Wenn ein Arbeitnehmer einen Anspruch nicht innerhalb der Ausschlussfrist geltend macht, geht dieser Anspruch unwiederbringlich verloren.Wenn ein Arbeitnehmer z.B. einen Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes hat und dieses Weihnachtsgeld normalerweise zum 1. Dezember eines Jahres gezahlt wird, dann würde die Ausschlussfrist für diesen Anspruch am 1. Dezember zu laufen beginnen. Beträgt die Ausschlussfrist drei Monate, würde sie am 1. März des Folgejahres ablaufen. 

Wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht auszahlt und der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auch nicht bis zum 1. März des Folgejahres schriftlich zur Zahlung auffordert, dann geht dem Arbeitnehmer der Anspruch auf das Weihnachtsgeld verloren. Ab dem 2. März wäre der Arbeitgeber nicht mehr zur Zahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet, weil der Anspruch durch den Ablauf der Ausschlussfrist erloschen ist.Wenn ein Arbeitgeber einen Anspruch nicht pünktlich erfüllt, sollte ein Arbeitnehmer ihn deshalb immer kurz schriftlich zur Erfüllung des Anspruchs auffordern, damit ihm keine Ansprüche verloren gehen. Dazu genügt normalerweise eine kurze E-Mail.

Wichtig zu beachten ist noch, dass Ausschlussfristen grundsätzlich für alle Arten von Ansprüchen gelten, also nicht nur für Zahlungsansprüche, sondern z.B. auch für den Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses.


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