Autokredite der Consors Finanz – LG München hält Widerruf des Kreditvertrags für gerechtfertigt

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Nächster Erfolg mit dem Widerruf eines Autokredits. Das Landgericht München weist in einem von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte, Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Düsseldorf, geführten Klageverfahren gegen die Consors Finanz mit Verfügung vom 22.01.2019 darauf hin, dass in der vorgerichtlichen Antwort der Bank auf den Widerruf des Kreditnehmers ein Aufhebungsvertrag vorliegen könnte oder sich die Bank gem. § 242 BGB jedenfalls an ihrer Erklärung festhalten lassen müsse.

Das war geschehen: 

Mit Schreiben vom 06.08.2018 widerrief der Kunde seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages – abgeschlossenursprünglich mit der Commerz Finanz – gerichtete Willenserklärung und forderte die Consors Finanz auf, ihm seine Zins- und Tilgungsleistungen zurückzuzahlen. Mit Schreiben vom 07.08.2018 wies die Bank den Widerruf des Kunden zunächst zurück. Mit weiterem Schreiben vom 13.08.2018 bat die Bank den Kunden allerdings sodann, die „Warenretoure oder Barzahlung mit dem Vertragshändler abzustimmen“, damit sie das Anliegen des Kunden abschließend bearbeiten könne. „Erst nach Erhalt einer Bestätigung durch den Händler“ könne sie die Rückabwicklung der Finanzierung veranlassen. Diese beinhalte die vollständige Rückzahlung von eventuell bereits geleisteten Ratenzahlungen, so die Bank. Sollte es sich um einen Irrtum handeln, solle der Kunde einen eigenhändig unterschriebenen Rücktritt von seinem Widerruf einreichen.

Der Kunde und die mzs Rechtsanwälte erkannten in diesem Schreiben ein Anerkenntnis des Widerrufsrechts und forderten die Bank daraufhin zur Rückabwicklung des Kreditvertrages auf. Nachdem die Bank dies verweigerte, reichten die mzs Rechtsanwälte Klage für ihren Mandanten ein.

Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der das Verfahren für den Kläger führt, sieht sich in der Verfügung des Gerichts nunmehr bestätigt: „Die Bank hat in ihrem vorgerichtlichen Schreiben an meinen Mandanten unmissverständlich mitgeteilt, dass sie den Widerruf akzeptiert und die Rückabwicklung des Kreditvertrages über den Händler einleitet. Womöglich handelte es sich bei dem Versand des Schreibens um ein Versehen. Aber diesen Fehler kann sie jetzt nicht auf den Kunden abwälzen. Sie muss sich – wie das Gericht zutreffend erkannt hat – an ihrem Anerkenntnis des Widerrufs festhalten lassen.“

Das Gericht hat im Übrigen darauf hingewiesen, dass der Kläger im Rahmen der Rückabwicklung des Kredites wohl eine Entschädigung für die Nutzung des PKW zu leisten habe. Den Parteien wurde geraten, sich zu einigen.

Nach meinen Erfahrungen hat die Consors Finanz häufig derartige Antworten auf den Widerruf ihrer Kunden versandt und das Widerrufsrecht somit anerkannt“, so Dr. Meschede. Er stellt gleichzeitig klar: „Und selbst wenn in anderen Fällen kein derartiges Anerkenntnis erklärt wurde, sind die Kreditverträge der Commerz Finanz aus unserer Sicht widerruflich, da diverse gesetzliche Pflichtangaben nicht ordnungsgemäß erteilt wurden“.

mzs Rechtsanwälte stehen Kunden der Commerz Finanz / Consors Finanz gerne für eine erste kostenlose Beratung zum Widerruf von Autokrediten zu Verfügung.



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