AXA Lebensversicherung – Geld sparen durch späten Widerspruch

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Widerspruch bei AXA Lebensversicherung noch heute möglich

Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei der AXA abgeschlossen haben, könnten sich unbewusst in einer vorteilhaften Position befinden. Denn für viele der Kunden besteht die Chance, dass ihr Widerspruchsrecht noch heute besteht. Besonders ist das vor allem, weil der Widerspruch auf zwei Wochen nach Vertragsschluss befristet ist. Diese Frist setzte allerdings in zahlreichen Fällen gar nicht erst ein. Der Widerspruch ist „ewig“ möglich. Angesichts der aktuellen finanziellen Situation von einigen Lebensversicherungen ist das ein Vorteil für die Kunden, der nicht unterschätzt werden darf. 

Angespannte Finanzlage auf deutschem Versicherungsmarkt

Die enorm niedrigen Zinsen, die bereits seit Monaten den Finanzmarkt in Schach halten, belasten auch die Versicherungsbranche. Versicherungen wie die AXA Lebensversicherung haben Probleme, mit Kapitalanlage Gewinne zu erwirtschaften. Einige deutsche Lebensversicherungen mussten schon rote Zahlen melden, die Tendenz hält weiter an. Auch die AXA Lebensversicherung könnte bald betroffen sein. 

Deswegen bilden viele Versicherungen inzwischen Rücklagen anstatt das Kapital zu mehren. Die Finanzkraft sinkt. Das bekommen nach und nach auch die Kunden zu spüren. Denn die Summen, die die Versicherungen an ihre Kunden auszahlen, werden immer geringer. Aktuell liegen die ausgeschütteten Beträge schon weit unter der bei Vertragsschluss „versprochenen“ Summe. In Einzelfällen trifft es Versicherte noch härter: Die Geldsumme, die die Lebensversicherung zum vereinbarten Zeitpunkt auszahlt, kann unter der realen Ersparnis liegen. Das heißt, dass der Kunde am Ende weniger erhält als alle seine gezahlten Prämien (Beiträge) wert sind. Der Abschluss der Lebensversicherung hat dann Geld gekostet und war eben keine sinnvolle Vorsorge. 

Wie hilft das „ewige“ Widerspruchsrecht?

Die Ersparnis der Verbraucher ist also in Gefahr – möglicherweise auch bei Kunden der AXA Lebensversicherung. Der „ewige“ Widerspruch kann die Lösung des Problems sein. Übt man das Widerspruchsrecht aus, wird eine komplette Rückabwicklung des Versicherungsvertrags vollzogen. Die Versicherung muss alle je gezahlten Prämien samt Zinsen zurückzahlen. Lediglich eine kleine Risikopauschale darf einbehalten werden. Durch den Widerspruch erhält der AXA Lebensversicherung Kunde also seine gesamte Ersparnis – und zwar die reale – auf einen Schlag zurück. Dann kann das Geld in wirklich sichere Anlageoptionen investiert werden. 

Auch wenn die AXA Lebensversicherung finanziell nicht gefährdet sein sollte, kann ein Widerspruch sinnvoll sein. Denn die alten Tarife (1994 – 2007) enthalten Komponenten, die für den Verbraucher nachteilig sind. Wer in diesem Zeitraum eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, ob bei der AXA oder anderswo, sollte ernsthaft über einen Widerspruch nachdenken.

Wann ist ein Widerspruch möglich, wann sinnvoll? Werdermann | von Rüden berät kostenlos!

Das „ewige“ Widerspruchsrecht bedarf prinzipiell einer Voraussetzung: Die Versicherung muss im konkreten Fall eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung genutzt haben. Eine Widerspruchsbelehrung erhält jeder Kunde einer Lebensversicherung. Durch die Belehrung soll er über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt werden – und zwar verständlich, klar und deutlich. Der Gesetzgeber hat für die Belehrung gewisse Maßstäbe (sog. Deutlichkeitsgebot) aufgestellt, die beachtet werden müssen. Die AXA Lebensversicherung hat, wie viele andere Versicherungen auch, aber Belehrungen verwendet, die den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht wurden. Der Bundesgerichtshof hat darin einen Gesetzesverstoß gesehen und die Belehrungen für fehlerhaft erklärt. Folge dessen ist, so die Rechtsprechung, dass das Widerspruchsrecht „ewig“ nutzbar ist. 

Wann die Voraussetzungen zum „ewigen“ Widerspruch vorliegen, muss in jedem Fall einzeln begutachtet werden. Zu diesem Zweck bieten wir von Werdermann | von Rüden allen Inhabern einer Lebensversicherung (Vertragsschluss 1994 – 2007) eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte überprüfen Ihre Situation und klären Sie über Chancen und Risiken auf!

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung!


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