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Banken unterbreiten Darlehensnehmern im Falle des Widerrufs des Immobiliardarlehens häufig Vergleichsangebot

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Bei vielen Immobiliardarlehensverträgen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.

Demnach können auch seit mehreren Jahren bestehende Verträge noch widerrufen werden, da die Widerrufsfrist erst zu laufen beginnt, nachdem der Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat.

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei SH Rechtsanwälte berät zurzeit eine Vielzahl an Darlehensnehmer.

In vielen Fällen erleben wir es, dass die Bank gegenüber einer Privatperson den Widerruf mit einem Musterbrief zurückweist.

Erst nachdem die Darlehensnehmer einen Anwalt beauftragen und dieser nach außen hin auftritt, sind Banken dazu bereit, ihren Kunden Vergleichsangebote zu unterbreiten. Insbesondere bietet die Bank dem Darlehensnehmer häufig an, dass die Zinskonditionen angepasst werden. In diesem Fall können Darlehensnehmer von den aktuell günstigen Zinsen profitieren.

Es ist deshalb zu empfehlen, die Zurückweisung des Widerrufs durch die Bank nicht einfach hinzunehmen, sondern in diesen Fällen noch einen Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Bankrechts spezialisiert ist, mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen zu beauftragen.

SH Rechtsanwälte ist auf das Bankrecht und Kreditrecht spezialisiert. Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bundesweit betroffene Bankkunden.

Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Kreditvertrag helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns an.


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