Bankrecht: Rückforderung von Bearbeitungsgebühren, Verjährung

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit den Urteilen vom 13.05.2014 (Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13) Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt.

Damit war endlich Rechtssicherheit in einem sehr streitigen und prozessrelevanten bankrechtlichem Rechtsgebiet eingetreten.

In der Regel hatten diverse Banken sich Bearbeitungsentgelte i. H. v. bis zu 1 % der Kreditsumme bei Abschluß des Immobiliardarlehensvertrags zusagen lassen. 

Die meisten Banken hatten bereits ab 2013 Ihre Darlehnsbedingungen bei Neuverträgen umgestellt.

Bei Altverträgen aus der Zeit von Dezember 2004 bis Dezember 2011 stellt sich jedoch die Frage, ob Ansprüche der Verbraucher auf Rückforderung der Bearbeitungsgebühren möglicherweise verjährt sind. Generell beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren mit dem Schluss des Jahres, in dem 

  • der Anspruch entstanden ist und
  • der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

Demnach wären Zahlungsansprüche, z. B. ein Rückzahlungsanspruch gegen die finanzierende Bank, aus einem im Jahre 2012 abgeschlossenen Immobiliar-Darlehnsvertrag zum 31.12.2016 verjährt.

Sofern der Darlehnsvertrag noch nicht beendet ist ergeben sich aber für den Darlehnsnehmer weitere Möglichkeiten auch noch im Jahre 2023 ihre Ansprüche auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren durchzusetzen.

Es kann insofern auch Jahre später noch eine Aufrechnung des Darlehnsnehmers mit Rückforderungsansprüchen wegen unzulässiger Bearbeitungsgebühren gegenüber den monatlichen Raten in Betracht kommen sofern der Darlehnsvertrag noch nicht beendet ist. 

Nach § 215 BGB schließt die Verjährung nämlich die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht aus, wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem erstmals aufgerechnet oder die Leistung verweigert werden konnte. 

Ob sich im Rahmen Ihres Kreditvertrages Möglichkeiten ergeben, die Bearbeitungsgebühren von der darlehnsgebenden Bank zurückzufordern prüfen wir gern!

RA und Fachanwalt für Versicherungsrecht Christian Brockmann, BUDIN.rechtsanwälte GbR


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