Batterietod statt Motorschaden – Rechtsschutz für E-Autos

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"Der überwiegende Teil von Schadenersatzansprüchen konnte im Abgasskandal nur mit Hilfe von Rechtsschutzversicherungen durchgesetzt werden!“ – Für Rechtsanwalt Andreas Schwering aus Hannover ist klar, dass die großen Hersteller – insbesondere VW/Audi – mit ihren Betrügereien durchgekommen wären, wenn deutsche Rechtsschutzversicherungen nicht Kostendeckungen für die teuren Verfahren übernommen hätten. Schwering: „Die Musterfeststellungsklagen richten sich demnach auch mehr oder weniger nur an Autobesitzer, die NICHT über eine Rechtsschutzversicherung verfügen!“

Ohne Rechtsschutz geht vieles einfach nicht, so rufen aktuell die Oberlandesgerichte unabhängige Gutachten ab, um die Zulässigkeit von Abschaltvorrichtungen im Abgasskandal dokumentieren zu können. Solche Gutachten kosten bis zu 40.000 Euro. Sogenannte Selbstzahler, die ohne Rechtsschutzversicherung in Dieselskandal-Verfahren gehen, müssen spätestens jetzt die Segel streifen, weil das finanzielle Verfahrensrisiko exponentiell ansteigt – auch wenn im Fall der gewonnenen Klage der Beklagte alle Kosten übernehmen muss und meist nach der Drohung der Gutachterbestellung vergleichsbereit wird.

Im Rahmen der Energiewende werden in naher Zukunft mehr und mehr elektrisch betriebene Fahrzeuge auf den Markt kommen – mit bislang nicht zu kalkulierendem Konfliktpotential. Schon jetzt verärgert z.B. Tesla seine Neukunden mit zunehmenden Qualitätsproblemen in der Fertigung. 

Das Thema „Batterietod“ wird in Zukunft die Begrifflichkeit „Motorschaden“ ersetzen und aus der Unkalkulierbarkeit der gesamten Gemengelage erwächst die Notwendigkeit, sich schon jetzt auf bevorstehende Auseinandersetzungen vorzubereiten.

Rechtsanwalt Schwering empfiehlt Interessenten, VOR dem Kauf eines Elektroautos eine spezielle Rechtsschutzversicherung abzuschließen und die Deckung für das Thema „Batterietod“ explizit anzusprechen und notfalls nachträglich abzusichern.

Eine  Stunde  NACH dem Kauf abgeschlossene Rechtsschutzversicherungen werden – ohne besondere Absprache – keine Schadenersatzansprüche oder Mangelhaftungsverfahren finanzieren.

Bei bestehendem Rechtssschutz sollte geklärt werden ob Batterietod oder Leistungsverluste Schadensfälle sind, für die die Versicherung Deckungszusagen geben würde.



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