Breite Autos

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Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich mit einem Auto, das breiter ist als zwei Meter, auf der linken Spur durch eine Autobahnbaustelle fahre? 

Wenn sich am Anfang der Baustelle ein Verkehrszeichen 264 befindet, das auf die Einschränkung der Fahrzeugbreite (i.d.R 2,00 m) auf der linken Spur hinweist, und man befährt mit Überbreite die linke Spur der Baustelle, kostet das € 40 Verwarnungsgeld (lfd. Nr. 142 BKatV: Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) nicht beachtet). Sofern das zu breite Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde, kann es aufgrund einer etwaigen Mitschuld sogar zu Kürzungen bei den Leistungen der Kasko- als auch der Haftpflichtversicherung kommen.

Kann ich mich doof stellen und darauf berufen, dass in der Zulassungsbescheinigung eine Fahrzeugbreite von beispielsweise nur 1900 mm angegeben ist?

Das wird nichts bringen: Der Bußgeldkatalog geht stets von fahrlässiger Begehung aus. Autofahrer müssen wissen, wie breit das geführte Fahrzeug wirklich ist. Der Blick in die Fahrzeugpapiere hilft nur bedingt weiter. Denn hier steht lediglich der Wert ohne Außenspiegel. Autofahrer sollten sich aber über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeugs informieren und ggf. selbst nachmessen.

Was ist, wenn das Auto zu breit für die markierten Stellplätze im Parkhaus oder auf dem Parkplatz ist? Dürfen Autofahrer in diesem Fall die Markierungen ignorieren und den benachbarten Stellplatz mitbenutzen?

Soweit Markierungen vorhanden sind, ist auf öffentlichen Parkplätzen diesen gemäß zu parken. Demgemäß ist ein Parken entgegen der Parkflächenmarkierung (z.B. Überschreiten der Linien, Querparken, Parken über mehrere Parkboxen hinweg) auch bei nur geringfügigen Abweichungen verboten und ordnungswidrig. Parken zur Hälfte in einer markierten Parktasche, deren Parkuhr ordnungsgemäß bedient wurde, und zur anderen Hälfte außerhalb ist Verbotsverletzung [für die andere Hälfte gilt: lfd. Nr. 63 BKatV: An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO): Verwarnungsgelder € 20 bis € 40]. Ist die Beachtung der Markierung wegen der Fahrzeuggröße nicht möglich, darf nicht geparkt werden. Parkflächenmarkierungen sind auch in öffentlichen Parkhäusern zu beachten.

Wie nah darf ich am neben Nebenmann parken?

Parkflächenbenutzung darf durch Parkende nicht ver- oder behindert werden. Wer so parkt, dass eine gekennzeichnete Parkfläche nicht ordnungsgemäß zum Ein- oder Aussteigen benutzt werden kann, verletzt § 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO („Das Parken ist unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert.“). Lfd. Nr. 54 BKatV: Unzulässig geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) in den in § 12 Absatz 3 Nummer 1 bis 5 genannten Fällen: € 10 Verwarnungsgeld; - mit Behinderung € 15 Verwarnungsgeld; länger als 3 Stunden € 20 Verwarnungsgeld; - mit Behinderung € 30 Verwarnungsgeld.

Was droht, wenn man zu dicht am Nebenmann parkt, so dass ein vernünftiges Ein- und Aussteigen für diesen nicht mehr möglich ist?

Wird durch das Parken ein Einsteigen unmöglich, stört der Parkende das Besitzrecht des Berechtigten. Hiergegen darf sich dieser durch Entfernung des Fahrzeugs wehren. Unzulässig ist es aber, wenn der Zugeparkte sofort abschleppen lässt, obwohl er weiß oder für ihn ersichtlich ist, dass der Parkende sich nur für wenige Minuten entfernt hat oder sich in unmittelbarer Nähe aufhält. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht jedoch nur dann, wenn durch das Abschleppen Schäden vermieden werden, die über die Abschleppkosten hinausgehen. Die durch ein Abschleppen vermiedenen Schäden werden vor allem dann höher sein als die Abschleppkosten, wenn der Zugeparkte sich zur Durchführung einer geplanten Fahrt ein Taxi oder einen Mietwagen nehmen würde.

Wenn es dem Zuparker gerade darauf ankommt, dass der Zugeparkte nicht mehr ein- und aussteigen kann, kommt eine Nötigung, § 240 Abs. 1 StGB, in Betracht: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich nicht mehr in mein Fahrzeug komme, weil mein Nebenmann zu nah an meinem Wagen steht?

Eine den Umständen entsprechende Zeit nach dem Fahrer des anderen Autos warten, in der Zwischenzeit schauen, ob es auch zu Beschädigungen an meinem Fahrzeug gekommen ist. Polizei anrufen und bitten, den Schädigerwagen wegschleppen zu lassen. Falls diese das veranlassen sollte, kommt die Polizei für die Kosten auf. Anderenfalls müsste ich den Schleppauftrag erteilen, für die Kosten in Vorlage gehen und diese beim Halter des Schädigerfahrzeugs mitunter aufwendig einfordern.

Mit welcher Strafe müssen Autofahrer rechnen, die beim Überholen von Radfahrern nicht den richtigen Sicherheitsabstand einhalten?

§ 5 Abs. 4 Satz 3 StVG: „Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Fahrenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.“ Lfd. Nr. 23 BKatV: Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten: € 30 Verwarnungsgeld.


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