bAV statt Lohnverzicht als Arbeitnehmerbeitrag in der Sanierungsphase nach Corona zur Steigerung der Liquidität

  • 3 Minuten Lesezeit

1.    Corona und die Liquiditätsprobleme vieler Unternehmen

Während etliche Unternehmen als Corona-Gewinner auf eines der besten Geschäftsjahre in der Unternehmensgeschichte zurückblicken, sind viele Unternehmen vor schwere Liquiditätsprobleme gestellt. Sei es, dass Umsätze weitgehend eingebrochen sind und Kosten nicht im gleichen Umfang reduziert werden konnten oder Umsätze zufriedenstellend laufen, aber die Kunden in Zahlungsschwierigkeiten sind, nicht oder nur zögernd zahlen oder Forderungen schlicht ausfallen.
Das Jahr 2021 bringt viele Unternehmen in erhebliche Probleme bis hin zur Sanierungssituation.

2. Lohnverzicht als Mitarbeiterbeitrag bei Sanierungsfällen

In Sanierungssituationen ist es häufig üblich, zur Bewältigung eines Turnaround und Aufrechterhaltung des Fortbestands eines Unternehmens neben vielen Maßnahmen auch die Arbeitnehmer an Maßnahmen zu beteiligen. Sonderzahlungen oder auch monatliche Reduktionen für eine bestimmte Zeit sind hier Mittel, mit denen sich Arbeitnehmer an der Gesundung des Unternehmens beteiligen.

Derartige Lohnverzichte stoßen zum einen grundsätzlich auf wenig Begeisterung, vor allem wenn sie individuell vereinbart werden müssen, da ein Betriebsrat im Unternehmen nicht vorhanden ist. Zum anderen bergen sie immer das Risiko, dass der Turnaround nicht gelingt und der Verzicht umsonst war. Hinzu kommt, dass durch den Verzicht die Bemessungsgrundlage für ein Arbeitslosengeld ebenfalls gesunken ist.

Auch wenn derartige Maßnahmen aus Arbeitnehmersicht eher negativ bewertet werden, sie sind häufig notwendig, werden sogar von Banken gefordert und sind häufig ein wichtiger Bestandteil, um ein Unternehmen zu retten und Arbeitnehmer vor einer möglichen Arbeitslosigkeit zu bewahren.

3. Betriebliche Altersversorgung als Alternative

Betriebliche Altersversorgung wird von vielen Unternehmern mit einem Versicherungskonzept gleichgesetzt. Beträge werden an eine Versicherung abgeführt, sind dann für das Unternehmen unwiderruflich verloren und aus dem Unternehmen abgeflossen. Die Haftung für die betriebliche Altersversorgung bleibt allerdings im Unternehmen zurück.
Dies spart für das Unternehmen weder Kosten noch Liquidität und führt an dieser Stelle nicht weiter.

Anders sieht es bei den internen und versicherungsfreien Durchführungswegen aus.
Eine Entgeltumwandlung, die der Mitarbeiter für seine bAV betreibt, fließt hier nicht aus dem Unternehmen ab. Sie ist zwar genauso bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei und steuerfrei und auch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung werden darauf nicht erhoben, sie bleibt allerdings als Liquidität langfristig im Unternehmen.
Je nach Alter des Arbeitnehmers steht sie auch langfristig zur Verfügung. Vor dem Renteneintritt fließt hier regelmäßig nichts ab, auch nicht wenn der Arbeitnehmer ausscheidet. Die Ausgestaltung als Kapitalzusage, d.h. die monatlichen Beiträge werden in einer Summe zum Rentenbeginn an den Arbeitnehmer ausbezahlt, schafft hier absolute Transparenz und Kalkulationssicherheit für alle Beteiligten. Der Arbeitgeber legt dafür einen Zinssatz fest, der derzeit um +/- 1,00 % liegt. Im Vergleich zu einer Versicherung ergibt sich dadurch bereits eine signifikant höhere Leistung, da die hohe Kostenbelastung für den Arbeitnehmer entfällt.
Der besondere Vorteil ist der Schutz durch den Pensionssicherungsverein, PSV. Sollte es zu einer Insolvenz des Unternehmens kommen, wären diese Beiträge der Arbeitnehmer nicht verloren, sondern durch den PSV vom ersten Tag an abgesichert, soweit die monatliche Umwandlung nicht über 4 % der BBG liegt. In 2021 sind dies monatlich 284,00 €.

Der Vorteil der bAV gegenüber einem endgültigen Verzicht auf Gehalt liegt damit auf der Hand.
Im Insolvenzfall war der Arbeitnehmerbeitrag zur bAV nicht umsonst und die Verzichtsbeiträge bleiben dem Arbeitnehmer erhalten. Die Akzeptanz für diesen Weg bei den Arbeitnehmern steigt. Die Liquidität steht aus Arbeitgebersicht dadurch dem Unternehmen langfristig und sicherheitenfrei und insgesamt zu sehr attraktiven Konditionen zur Verfügung.

4. Empfehlung

Sanierungsmaßnahmen, die nach Corona verstärkt bei vielen Unternehmen erforderlich sind, erfordern ein Bündel an Maßnahmen.
Innenfinanzierte bAV kann ein Baustein sein, mit dem Arbeitnehmer einen Beitrag leisten können, die Liquiditätssituation, wenn auch nicht die Kostensituation, zu verbessern, wenn dadurch die Chance zum Erhalt des Unternehmens besteht. Nach der Krise ist vor der Krise! Auch für die Zukunft schadet es sicherlich nicht, wenn bereits jetzt Liquiditätsreserven aufgebaut werden, die die Krisenfestigkeit des Utnernehmens erhöhen.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen rund um diesen Themenkomplex.


Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): AUTHENT

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Bettina Glaab

Beiträge zum Thema