BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien – unerlaubte Einlagengeschäfte

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Gegenüber der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG, Augsburg, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, das unerlaubt betriebene Investmentgeschäft einzustellen und abzuwickeln.

Von der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG wurde angeboten, Gelder als Kommanditkapital gegen das Versprechen entgegenzunehmen, dieses mit einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen von Anlegern zu investieren. Mit einer derartigen kollektiven Vermögensverwaltung hat die BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG nach Ansicht der BaFin das Investmentgeschäft betrieben, ohne über eine erforderliche Erlaubnis nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu verfügen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

Geschäftsgegenstand der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG ist Erwerb, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien aus den Bereichen Gewerbe, Wohnungen und Denkmalschutz.

Möglichkeiten für Anleger, die der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG Kapital zur Verfügung gestellt haben

Anleger, die der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG Gelder als Kommanditkapital zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht visierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, was sie unternehmen können, um das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Sofern ein Investmentgeschäft unerlaubt betrieben wird, kann sich für Anleger die Möglichkeit ergeben, gegen die entsprechende Gesellschaft als auch deren Verantwortliche einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen.

Auch Berater, die Anlegern eine Anlage bei der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG empfohlen haben, können auf Schadensersatz haften, wenn sie Anleger fehlerhaft beraten haben. Berater müssen zum einen Anlageziele und die Risikoneigung ihrer Kunden beachten und zum anderen auch Anleger über die Hintergründe und Risiken einer Anlage aufklären. Sofern die Beratung fehlerhaft war, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen.

Investoren, die der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG Kapital zur Verfügung gestellt haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger berät und unterstützt.

11.05.2018


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