Matt. O. Heinz – BaFin untersagt Einlagengeschäft
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Gegenüber Herrn Matt. O. Heinz, Köthen, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, ein ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.
Nach Angaben der BaFin hat Herr Matt. O. Heinz dadurch, dass er offerierte, Kapital auf Basis von „Anlageverträgen über die Economy Site ®Unternehmensanleihe“ anzulegen, unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen. Damit hat Herr Matt. O. Heinz nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.
Möglichkeiten für Anleger, die an Herrn Matt. O. Heinz Kapital gezahlt haben
Anleger, die auf der Grundlage von Anlageverträgen über die Economy Site ®Unternehmensanleihe Gelder Herrn Matt. zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht spezialisieren Anwalt mit der Prüfung beauftragen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten, sofern sie bislang keine Gelder zurückbekommen haben.
Soweit nach Ansicht der BaFin ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben worden ist, kann sich ein Schadensersatzanspruch durchsetzen lassen. Im Fall des Betreibens von unerlaubten Einlagengeschäften haften nämlich nach der Rechtsprechung die Verantwortlichen auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger, die Herrn Matt. O. Heinz Kapital zur Verfügung gestellt haben.
28.06.2018
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