Beamtenanwärter - Eilrechtsschutz gegen Ablehnung wegen gesundheitlicher "Ungeeignetheit"

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Wer Beamter werden will, muss unter anderem den gesundheitlichen Anforderungen an die angestrebte Laufbahn genügen. Wird die Bewerberin/der Bewerber im Rahmen des Auswahlverfahrens abgelehnt, ist EIle angezeigt und gerichtlicher Eilrechtsschutz geboten, um zu verhindern, dass die angestrebte Stelle nicht vorzeitig besetzt wird und man selbst erst im nächsten Durchlauf wieder berücksichtigt werden kann.

Welche gesundhetlichen Anforderungen die Bewerberin/ der Bewerber zu erfüllen hat, ergibtsich aus den körperlichen Anforderungen, die die/der Beamtin/Beamte erfüllen muss, um die Laufbahnämter wahrnehmen zu können. Die Anforderungen legt der potenzielle Dienstherr fest, wobei ihm ein weiter, gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer Einschätzungsspielraum zusteht. 

Bei der Frage, ob der einzelne Bewerber den gesundheitlichen Voraussetzungen genügt (Prognose künftiger Dienstfähigkeit), ist dem Dienstherrn hingegen kein Beurteilungsspielraum eröffnet. Die Beurteilung ist durch das Gericht voll überprüfbar, ohne an tatsächliche oder rechtliche Bewertungen des Dienstherrn gebunden zu sein. Zuletzt wurde ein Mandant von uns - zu Unrecht - abgelehnt, weil er in den letzten fünf Jahren - für den Geschmack des Dienstherrn - zu oft Kopfschmerzen und Atemwegsinfekte hatte. Das Gericht hielt dies nicht als tragfähig - unser Mandant musste wieder im Auswahlverfahren berücksichtigt werden.

In unserer Praxis haben wir die Erfahrung gemacht, dass Ablehnung eines Bewerbers wegen gesundheitlicher Ungeeignetheit einer juristischen Überprüfung nicht stand hält. Oftmals wird übersehen, dass sich die Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts an eine rechtmäßige Ablehnung zugunsten der Bewerberinnen und Bewerber deutlich verschärft haben.

Ablehnungen von Bewerbungen als Beamtenanwärter sollten also nicht einfach hingenommen und durch einen Anwalt überprüft und ggf. in der gebotenen Geschwindigkeit Eilrechtsschutz beantragt werden.

Sprechen Sie uns gern an, wenn wir Sie bei Ihrer Bewerbung unterstützen können!





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