Begutachtung beim Arzt im Beisein einer Vertrauensperson möglich

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Nehmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Begutachtungen mit ....

Ärzte verweigern häufig Untersuchenden die Begleitung bei der Untersuchung. Es erscheint ihnen lästig, dass Verwandte oder Freunde bei der Untersuchung dabei sind. Vermeintlich soll so ein unverstellter Eindruck nur möglich zu sein, wenn der Arzt dem Patienten allein gegenübersitzt. Viele Untersuchende sind jedoch aufgrund ihrer körperlichen Verfassung oder auch Aufgeregtheit auf Beistand bei Untersuchungen angewiesen, zumal das dann erstellte Gutachten weitreichende Folgen für die gerichtliche Feststellung einer Rente oder eines Grades der Behinderung hat.


Bundessozialgerichtsentscheidung ist nunmehr auf Ihrer Seite ..... 

Das Bundessozialgericht stellte nunmehr höchstrichterlich klar, dass bei einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen Vertrauenspersonen anwesend sein können (Urteil vom 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R).

Wer sich in einer sozialrechtlichen Angelegenheit von einem medizinischen Sachverständigen begutachten lassen muss, kann zur Untersuchung grundsätzlich eine Vertrauensperson hinzunehmen. Der Ausschluss einer Vertrauensperson ist nur ganz eingeschränkt möglich.

Das Bundessozialgericht urteilte nun, dass es einem zu Begutachtenden im Grundsatz freistehe, eine Vertrauensperson zu seiner Untersuchung mitzunehmen. Ein Gericht könne jedoch deren Ausschluss nur dann anordnen, wenn ihre Anwesenheit im Einzelfall "eine geordnete, effektive oder unverfälschte Beweiserhebung erschwert oder verhindert".


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