Behandlungsfehler bei Knieprothesen

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𝗕𝗲𝗵𝗮𝗻𝗱𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳𝗲𝗵𝗹𝗲𝗿 𝗯𝗲𝗶 𝗞𝗻𝗶𝗲𝗽𝗿𝗼𝘁𝗵𝗲𝘀𝗲𝗻

Vor einer Umstellungsosteotomie muss der Arzt über die Folgen aufklären, zu denen eine Nervenverletzung im Operationsbereich führen kann (insbesondere dauerhafte Lähmung mit einer Fußheber- und Fußsenkerschwäche).


Eine Überkorrektur eines Valguswinkels, die sich auf 19° beläuft, beruht auf einem Behandlungsfehler.
Kommt es bei einer Umstellungsosteotomie zu einer Gefäßschädigung, einer Schädigung des Nervus peronaeus mit der Folge einer Fußheberschwäche und Fußsenkerschwäche und zu einer Überkorrektur der Beinachse, tritt im Anschluss an eine Revisionsoperation ein Knocheninfekt ein, folgen Revisionsoperationen, wird aufgrund der Chronifizierung des Infekts eine distale Oberschenkelamputation durchgeführt und entsteht ein Schmerzsyndrom, so ist ein Schmerzensgeld von 125.000,00 € zzgl. einer Schmerzensgeldrente von monatlich 500,00 € zu zahlen.


Ergeben die Untersuchungen, dass eine Kniegelenksprothese mit einem Bakterium besiedelt ist und ist von einer chronischen Infektion auszugehen, so ist dem Patienten der Ausbau der Prothese zu empfehlen. Das Unterlassen einer derartigen ärztlichen Empfehlung stellt sich als grober Behandlungsfehler dar.


Führt die unterlassene Empfehlung zur Entfernung der Kniegelenksprothese zu einer Versteifung des Knies und wird eine Folgeoperation notwendig, so besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 €.

Wenn Sie vermuten, dass Ihnen im Zusammenhang mit der Implantation einer Knieprothese ein Schaden zugefügt wurde, prüfe ich dies gerne für Sie und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Foto(s): @adobe @rechtsanwaltchristiandobek

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