Bei Anschlussfinanzierung Widerruf prüfen und Geld sparen

  • 1 Minuten Lesezeit

Forwardfinanzierung wegen niedriger Zinsen aktuell interessant

Viele Darlehensnehmer suchen aktuell für Ihre 2010 und 2011 abgeschlossenen Immobilienfinanzierungen aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus schon jetzt nach Anschlussfinanzierungen.

Entweder laufen ihre Zinsbindungen 2020 oder 2021 aus oder bei längeren Zinsbindungen bietet § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB 10 Jahre nach Vollauszahlung ein Kündigungsrecht mit 6 Monaten Frist.

Dabei Widerruf der bestehenden Finanzierung prüfen

Im Rahmen solcher beabsichtigter Forwardfinanzierungen sollten Darlehensnehmer nochmal ihre bisherige Finanzierung in Augenschein nehmen. Viele im Zeitraum 11.06.2010 bis Mitte 2011 abgeschlossenen Immobiliardarlehensverträge lassen sich auch jetzt noch widerrufen. 

Dies ermöglicht 

1. eine deutliche schnellere Umschuldung und damit das Ersparen von erheblichen Zinslasten

2. die Vermeidung eines Forwardaufschlags für die neue Finanzierung und

3. einen Nutzungsersatz für die bisher erbrachten Leistungen, der je nach Tilgungsverhalten 5 bis 10 % der ursprünglichen Valuta ausmachen kann.

Sparkassen besonders häufig betroffen

Nach den Erfahrungen von RA Koch, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, der weit über 1.000 Verträgen diesem Bereich geprüft hat, sind insbesondere Verträge von Sparkassen bundesweit im Zeitraum 11.06.2010 bis Mitte 2011 häufig noch widerruflich, aber auch Verträge der ING können (für einen kürzeren Zeitraum) betroffen sein.

Im Einzelfall sind auch Verträge anderer Institute angreifbar, insbesondere dann, wenn zusätzliche Versicherungen zur Bedingung für den Abschluss des Vertrags gemacht wurden und diese Kosten nicht zutreffend im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden.

In einigen Fällen haben Banken auch zu spät auf die Änderung der Rechtslage zum 11.06.2010 reagiert.

Eine Überprüfung der Darlehensverträge macht daher Sinn.

Experte bietet kostenfreie Ersteinschätzung an

Rechtsanwalt Koch hat bereits weit über 1.000 Darlehensverträge geprüft, mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen – er wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest als Experte in diesem Bereich gelistet.

Wir bieten Ihnen eine Prüfung Ihrer Ansprüche an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

www.widerruf-durchsetzen.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Koch

Beiträge zum Thema