Bei Kündigung Abfindung?

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Die Annahme, dass man automatisch eine Abfindung erhält, wenn der Arbeitgeber kündigt, ist nicht korrekt. In der Regel gibt es zwei Konstellationen zu unterscheiden. 


In der ersten Konstellation besteht ein Betriebsrat, der beispielsweise aufgrund eines massiven Stellenabbaus einen Sozialplan ausgehandelt hat, in dem konkret geregelt ist, welche Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten und welche Höhe diese hat. Auch in diesem Fall kann durch das Einschalten eines Anwalts gegebenenfalls die Abfindungssumme sogar noch erhöht werden.


In den meisten Fällen gibt es jedoch keinen Sozialplan, insbesondere bei verhaltensbedingten oder krankheitsbedingten Kündigungen oder betriebsbedingten Gründen. In diesen Fällen gibt es in der Regel keine gesetzliche oder vertragliche Regelung, die eine Abfindung vorsieht. Die Erzielung einer Abfindung ist somit zu 100 % Verhandlungssache.


Wie kann man eine Abfindung erhalten?


Im ersten Schritt muss man gegen die Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine Kündigungsschutzklage erheben. Wenn man das nicht macht, hat man meistens schon verloren und eine Abfindung ist nicht mehr zu erzielen. Diese Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Möchte man jedoch das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortsetzen, bietet sich in diesen Fällen häufig die Einigung auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung an.


Wann zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung?


Es gibt keine gesetzlichen Regelungen für die Zahlung einer Abfindung. Stattdessen muss man sich eher fragen, was der Arbeitgeber davon hat, eine Abfindung zu zahlen. In der Regel hat der Arbeitgeber etwas davon, wenn er den Arbeitnehmer unbedingt loswerden will, und er ein Risiko hat, dass ihm das nicht gelingt. Je schlechter die Ausgangssituation des Arbeitgebers in diesem Kündigungsschutzprozess ist, desto eher wird er bereit sein, gegebenenfalls auch eine höhere Abfindung zu zahlen.


Es kommt also im Einzelfall darauf an, wie gut die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage bemessen werden können. Es empfiehlt sich daher, einen Experten zu Rate zu ziehen, der genau weiß, wie gut die Chancen stehen.


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