Beratung zur Pflegeversicherung: Urteil zur Herabsetzung von Pflegestufe II auf Pflegestufe I

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Allein die geänderte Einschätzung des Aufwands der Grundpflege nach Erlass eines Bewilligungsbescheids (Pflegestufe II) rechtfertigt nicht die Herabsetzung auf Pflegestufe I. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg betont in einer aktuellen Entscheidung, dass die Herabsetzung der Pflegestufe nach Bewilligung von Leistungen der Pflegestufe II allein aufgrund einer neuen Einschätzung der Dauer der notwendigen Grundpflege rechtswidrig ist.

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