Rechtstipp vom 13.07.2012

Berücksichtigung der Abfindung beim Unterhalt?

Hat ein Unterhaltsverpflichteter nach einem Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten, so stellt sich immer wieder die Frage, ob die Abfindung Einkommen ist.

Findet er danach sofort eine neue Arbeitsstelle mit dem gleichen Einkommen, so erhöht die Abfindung sein Einkommen und der Unterhalt ist aus dem höheren Einkommen zu berechnen. Findet er keine Arbeitsstelle oder nur eine Arbeitsstelle mit einem geringeren Einkommen, so stellt die Abfindung einen Einkommensersatz dar bzw. stockt das fehlende Einkommen auf. In einem solchen Fall berechnet sich der Unterhalt dann aus der Abfindungszahlung und dem geringeren Gehalt.

Rechtsanwältin Dr. Sonntag


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