Berufsunfähigkeit durch Burn-Out und Co.

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Der schwere Weg zur Berufsunfähigkeitsrente.

Psychische Erkrankungen sind auf dem Vormarsch. In einer immer komplexer werdenden Welt steigen die Anforderungen an die geistige Leistungsfähigkeit. Ständige Erreichbarkeit, fortwährende Einsatzbereitschaft und ständige digitale Verfügbarkeit sind Fluch und Segen zugleich. Das Arbeitsleben und das Privatleben steckt heutzutage voller Herausforderungen. Insbesondere im Arbeitsleben steigt der Erfolgsdruck. Immer wirtschaftlicher soll die Arbeitswelt gestaltet werden. Auch wenn viel von einer Life-Work-Balance die Rede ist, so ist sie doch für die meisten Berufstätigen nur ein frommer Wunsch. Statistisch arbeitet jeder Arbeitnehmer, über sein vertragliches Pensum hinaus, fünf Überstunden pro Woche. Bei einer solchen Belastung bleibt es nicht aus, dass einige Arbeitnehmer und Führungskräfte diesem Druck auf Dauer nicht standhalten. Oft sind psychische Erkrankungen, wie Depression und Burn-Out, die Folge. Schon heute stellen psychische Erkrankungen die zweithäufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit dar. Dieser Trend setzt sich auch weiter fort, sodass psychische Erkrankungen über kurz oder lang die Rangliste der Gründe für eine Berufsunfähigkeit anführen werden.

Ein schleichender Prozess

Psychische Erkrankungen treten zumeist nicht ad hoc auf. Vielmehr sind diese Erkrankungen die Folge eines komplexen Zusammenspiels von Überlastungen, psychischem Druck und Existenzängsten. Am Anfang eines Krankheitsverlaufs berichten Betroffene über allgemeine Erschöpfungszustände und Abgeschlagenheit. Diese Symptome steigern sich schnell zu Motivationslosigkeit und Antriebslosigkeit. Diese Symptome haben zumeist schon Auswirkungen auf das Arbeitsleben. Oftmals leidet die Qualität und Quantität der Arbeit des Betroffenen. Kollegen und Vorgesetzte deuten diese Symptome oft falsch. Oftmals werden die Symptome nicht als solche erkannt, sondern als Drückebergerei und Faulheit abgetan. Mobbing und Ausgrenzung sind oft die Folge. Dies aber führt zu einer weiteren Verstärkung der psychischen Symptome. Der Eintritt einer psychischen Erkrankung ist dann sehr wahrscheinlich. In der Regel führen diese Erkrankungen dazu, dass der Betroffene seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Hier drohen finanzielle Engpässe, die rasch existenzbedrohend sein können.

Absicherung durch Berufsunfähigkeitsversicherung

Um sich vor den finanziellen und sozialen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen, schließen viele Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, im Falle der Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Rente und stellt den Versicherten von der Zahlung weiterer Versicherungsbeträge frei. Wann ein Mensch berufsunfähig ist, regelt sich nach § 172 Versicherungsvertragsgesetz. Danach ist berufsunfähig, wer infolge Krankheit oder Körperverletzung seinen Beruf, sowie er ohne Beeinträchtigung ausgestaltet war, wenigstens für die Dauer von sechs Monaten zu mindestens der Hälfte nicht mehr ausüben kann. In den meisten Fällen einer psychischen Erkrankung liegt diese Voraussetzung vor.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

Dennoch zahlen die Berufsunfähigkeitsversicherungen in gut einem Drittel nicht. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen ist dies für die Betroffenen besonders misslich. Neben der ohnehin angespannten Psyche kommen dann noch tatsächliche finanzielle Nöte und Existenzängste hinzu. Bei psychischen Erkrankungen machen sich die Versicherungen einige besondere Umstände zunutze. Vor allem die schwere Diagnostizierbarkeit von psychischen Erkrankungen und den schwierigen Nachweis der Berufsunfähigkeit nutzen die Versicherungen, um sich der Zahlungspflicht zu entziehen. Hier wird oft vorgebracht, dass schon gar keine psychische Erkrankung besteht und wenn, diese jedenfalls nicht die Berufsfähigkeit zu mehr als 50 % einschränkt. Die Betroffenen werden oftmals nicht ernst genommen, sondern eher wie Simulanten und Bittsteller behandelt. Die Auseinandersetzung mit der Versicherung wird für die Betroffenen dann vollends zur psychischen Belastungsprobe. Viele halten diesem Druck nicht stand, resignieren und verzichten auf ihre Ansprüche. 

Dies muss jedoch nicht sein.

Zunächst sollte der Versicherung die Berufsunfähigkeit angezeigt werden. Der Berufsunfähigkeitsversicherung obliegt es dann festzustellen, in welchem Grad die Berufsunfähigkeit vorliegt. In den meisten Fällen von psychischen Erkrankungen liegt die erforderliche Berufsunfähigkeit von mehr als 50 % vor. Beruft sich die Versicherung dennoch darauf, dass der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht ist oder eine psychische Erkrankung schon gar nicht vorliegt, ist es empfehlenswert, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Informationen und Unterstützung

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie auf der Kanzleihomepage.

Die Kanzlei Werdermann / von Rüden vertritt Mandanten, denen die Versicherungsleistungen aus verschiedenen Gründen verwehrt werden. Vereinbaren Sie noch heute eine kostenlose und unverbindliche Beratung. Wir prüfen Ihren Fall völlig kostenlos und unverbindlich und geben Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Falls. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen per E-Mail sowie telefonisch zur Verfügung.


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