Krankheitskosten, Berufsunfähigkeit und Co. – wenn die Versicherung nicht zahlen will

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Fall:

Unser Mandant beantragte nach abgeschlossener Zahnbehandlung die Erstattung der Zahnarztrechnungen bei seiner privaten Krankenversicherung. Diese kürzte den zu erstattenden Betrag um mehrere hundert Euro und weigerte sich, den Betrag nachzuzahlen. Die zahnärztlichen Leistungen seien zum Teil nicht medizinisch notwendig gewesen.

Ein von dem Gericht beauftragter Sachverständiger bestätigte allerdings eine überdurchschnittlich präzise zahnärztliche Versorgung, bedingt durch bei unserem Mandanten vorliegende Besonderheiten im Bereich der Zungen- und Mundbodenmuskulatur, die die Behandlung erschwerten, und angemessene Kosten, „eher an der unteren Grenze des üblichen Gebührenrahmens".

Das Amtsgericht Bochum gab der Klage unseres Mandanten in vollem Umfang statt und verurteilte die private Krankenversicherung zur vollständigen Erstattung der entstandenen Kosten.

Inhalt der Vertragsbedingungen entscheidend

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen – also das unbeliebte „Kleingedruckte" – räumen der Krankenversicherung kein Recht zur Kürzung ein. Hierauf verweist das Gericht in seiner Begründung.

Unser Tipp:

Für den Versicherungsnehmer sind die vereinbarten Bedingungen in der Regel schwer zu durchschauen. Bei Streitigkeiten über Versicherungsleistungen, wie z. B. auch Kranken(tage)geld oder bei Berufsunfähigkeit, können die berechtigten Ansprüche deshalb oft nur mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt durchgesetzt werden. Lassen Sie sich beraten!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky

Beiträge zum Thema