Veröffentlicht von:

Beschuldigter im Strafverfahren - Wichtige Tipps

  • 1 Minuten Lesezeit

Wenn man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, kann es zu verschiedenen Maßnahmen der Polizei, der Steuerfahndung, des Zolls oder anderer Ermittlungsbehörden kommen.

Zum einen besteht die Möglichkeit, dass man einen schriftlichen Anhörungsbogen bekommt. Oftmals denken Beschuldigte, dies sei mit einem Anhörungsbogen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten identisch und man könne hier problemlos etwas ausfüllen. Doch auch hier ist zu beachten, dass man nun Beschuldigter im Strafverfahren ist. Das heißt: Machen Sie in jedem Fall von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie sagen also nicht zur Sache aus. Hierzu sind Sie immer berechtigt. Dies darf in einem anschließenden Gerichtsverfahren nicht negativ ausgelegt werden. Schicken Sie den Anhörungsbogen in keinem Fall ausgefüllt zurück sondern schalten Sie einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt ein. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und anschließend gemeinsam eine weitere Verteidigungstaktik besprechen.

Viel häufiger kommt es jedoch vor, dass man eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommt. Hier wird man zu einer Vernehmung „eingeladen“. Was viele hier jedoch auch nicht wissen: Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung nachzukommen. Schalten Sie auch hier frühzeitig einen Verteidiger ein. Dieser wird für Sie den Termin absagen und um Akteneinsicht bitten.

Schalten Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger ein. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Rechte von Anfang an beachtet werden. Wir sind über unser Notfalltelefon 24 Stunden am Tag erreichbar. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema