Beschuldigter im Strafverfahren? Das müssen Betroffene wissen
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Experten-Autorin dieses Themas
Im Laufe ihres Lebens erhalten viele Menschen eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung: Schuldige ebenso wie Unschuldige. Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben, bedeutet das, dass gegen Sie bereits ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Es liegt also bereits eine strafrechtliche Ermittlung vor, weil gegen Sie der Anfangsverdacht in Bezug auf eine Straftat gegeben ist. Wenn Sie eine solche Vorladung auf die leichte Schulter nehmen, kann dies enorme Konsequenzen nach sich ziehen. Welche das sind und wie Sie sich verhalten sollten, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
Befragung als Beschuldigter im Strafverfahren
In der Vorladung werden Sie aufgefordert, zu einem vorgegebenen Termin auf einer in dem Schreiben genannten Dienstelle zu erscheinen und hier Angaben zu den Vorwürfen zu machen. Gerade hierbei entscheidet sich oftmals der gesamte weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann jeder in diese Situation kommen und sollte für diesen Fall seine Rechte kennen.
Die Befragung durch die Beamten erfolgt zumeist nicht neutral oder unvorbereitet. Vielmehr sind die befragenden Beamten teilweise speziell auf die Vernehmung von Beschuldigten geschult und werden gegebenenfalls versuchen, Sie in Widersprüche zu verwickeln. Haben Sie sich hier einmal in solche Widersprüche verwickeln lassen, werden diese aktenkundig und das Gericht darf die Angaben voll verwerten.
Wahrnehmung des Vorladungstermins als Beschuldigter
Sobald Sie also ein Vorladungsschreiben erhalten haben, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren. Zudem sollten Sie wissen, dass das Erscheinen bei der Polizei nicht verpflichtend ist, selbst wenn es so in der Vorladung formuliert sein sollte. Deshalb ist es ratsam, einen solchen Vorladungstermin nicht wahrzunehmen und einen Anwalt damit zu beauftragen, die Ermittlungsakte anzufordern. Hieraus geht der Kenntnisstand der Behörden hervor. Ein strategischer Vorteil von entscheidender Bedeutung, denn bevor Sie sich zu den Vorwürfen erklären, kennen Sie den Stand der Ermittlungen. Sie wissen also, was die Behörden wissen.
Das Nichterscheinen bei der Polizei kann und darf zudem keine negativen Auswirkungen auf das weitere Verfahren haben, selbst wenn die Polizeibeamten Ihnen dazu raten, mit ihnen zu kooperieren. Sie sollten sich nicht beirren lassen und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Denn Angaben, die sich einmal in der Akte befinden, lassen sich sodann nicht mehr löschen. Aufgrund dessen ist es essenziell wichtig, alle Schritte zuvor mit Ihrem Verteidiger zu besprechen und zu erörtern. Mit gedankenlosen Äußerungen bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft erschweren Sie in allen Fällen die Arbeit des Strafverteidigers erheblich.
Schriftliche Angaben als Beschuldigter
Abgesehen von der Möglichkeit der Vorladung zum Vernehmungstermin kann es auch vorkommen, dass Ihnen ein schriftlicher Äußerungsbogen als Beschuldigter zugesandt wird. Hier gilt im Prinzip das oben Gesagte entsprechend. Zu beachten gilt aber, dass Sie theoretisch verpflichtet sind, Ihre Personalien anzugeben, also den ausgefüllten Personalbogen zurückzusenden. Kommen Sie dem nicht nach, kann dies mit einem Ordnungsgeld belangt werden. Auch in diesen Fällen rate ich allerdings dringend, einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Dieser kann sodann für Sie die Korrespondenz mit den Strafverfolgungsbehörden übernehmen und Sie laufen nicht Gefahr, Angaben zu machen, die Sie nicht machen sollten.
Beschuldigter vs. Tatverdächtiger
Wann sind Sie Tatverdächtiger und wann sind Sie Beschuldigter? Verdächtiger ist derjenige, der nicht frei von Verdacht ist. Tatverdächtiger sind Sie also dann, wenn zwar konkrete, aber nur geringe und ungewisse Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie eine bestimmte Straftat begangen haben. Vermutungen und Annahmen reichen nicht aus, um einen Tatverdacht begründen zu können.
Die Beschuldigteneigenschaft setzt hingegen den Verfolgungswillen der Strafverfolgungsbehörde gegen Sie als Tatverdächtigen voraus. Sie werden also dann als Tatverdächtiger zum Beschuldigten, wenn sich strafprozessuale Maßnahmen gegen Sie richten. Dabei muss Ihnen zunächst nicht bekannt sein, dass sich Ermittlungsmaßnahmen gegen Sie richten. Der Tatverdacht muss hinreichend bestimmt sein und auf gesicherten Erkenntnissen in Bezug auf Sie als Täter als auch in Bezug auf die Ihnen vorgeworfene Tat beruhen.
Vom Zeugen zum Beschuldigten im Strafverfahren
Auch wenn Sie nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge zur Vernehmung geladen sind, sollten Sie Ihre Bereitschaft zu Aussage davon abhängig machen, wie zielführend diese sein würde. Auch Zeugen sind nicht per se verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, geschweige denn, daraufhin eine Aussage zu machen. Lediglich gegenüber der Staatsanwaltschaft – beziehungsweise auch gegenüber der Polizei, wenn die Vernehmung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt – oder gegenüber einem Gericht müssen Sie als Zeuge grundsätzlich Angaben machen. Doch auch hier greifen teilweise Zeugnisverweigerungsrechte: Nicht zur Aussage gezwungen werden können etwa bestimmte Verwandte des Beschuldigten oder Personen, die sich mit einer Aussage selbst belasten müssten. Sollten Sie Zweifel haben, ob die Voraussetzungen für ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht vorliegen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren.
Nicht selten rutscht der vernommene Zeuge nach seiner Vernehmung in den Beschuldigtenstatus. Zwar besteht die Möglichkeit des Vorliegens eines sogenannten Verwertungsverbotes im Hinblick auf das nunmehr geführte Strafverfahren gegen den ursprünglichen Zeugen. Ein solches kann aber nur angenommen werden, wenn die Person unter dem Deckmantel der Zeugeneigenschaft vernommen wurde, sich also Umstände aufgedrängt haben oder haben müssen, dass die als Zeuge geladene Person tatsächlich bereits beschuldigte ist und als solche belehrt hätte werden müssen.
Vom Beschuldigten zum Angeklagten
Erhebt die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren Anklage, so wird diese dem Gericht zugestellt. Mit Eingang der Anklageschrift beginnt das Zwischenverfahren. Der einst Beschuldigte ist sodann Angeschuldigter, bis über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden worden ist. Bevor es jedoch zur Hauptverhandlung kommt, wird dem Strafverteidiger und dem Angeschuldigten die Anklageschrift durch den Richter im Strafverfahren zugestellt. Die Anklage informiert Sie sodann über den Ihnen von der Staatsanwaltschaft gemachten Vorwurf.
Für eine Stellungnahme wird Ihnen in der Anklageschrift sodann eine grundsätzlich sehr kurze Frist gesetzt. Hier sollten Sie sich nun nicht vorschnell dazu hinreißen lassen, eigenmächtige Stellungnahmen zum Tatvorwurf abzugeben, auch wenn dies eine Fristversäumung bedeutet. Im schlechtesten Fall verschlimmern Sie damit Ihre Situation, wenn Sie nicht zuvor mit Ihrem Anwalt über eine Verteidigungsstrategie gesprochen haben. Denken Sie daran, dass Ihnen auch in diesem Verfahrensabschnitt das Recht zusteht, zu schweigen, und dass dieses Schweigen Ihnen auch zu diesem Zeitpunkt nicht nachteilig angelastet werden darf.
Der Strafverteidiger kann im Strafverfahren sodann – sollte er zuvor im Ermittlungsverfahren noch nicht von Ihnen beauftragt worden sein – eingreifen und nach Akteneinsicht durch Anträge gegebenenfalls die Eröffnung des Hauptverfahrens verhindern. Insbesondere wenn es um Rechtsfragen geht, kann der Strafverteidiger im Zwischenverfahren mit guten Argumenten erreichen, dass die Anklage nicht oder nicht im vollen Umfange eröffnet wird. Ebenfalls kann der Strafverteidiger mit Beweisanträgen auf den Akteninhalt einwirken und gegebenenfalls auch im Zwischenverfahren noch auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken. Hier wird aber nahezu zwingend eine umfassende und profunde Stellungnahme der Verteidigung nötig sein, denn ansonsten liegen der Akte lediglich die – meist einseitigen – Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zugrunde.
Abgesehen von der Anklageerhebung hat die Staatsanwaltschaft im Zwischenverfahren ebenso die Möglichkeit, einen Strafbefehl beim zuständigen Gericht zu beantragen. Bei einem Strafbefehlsverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung leichter Kriminalität, bei dem ein schriftlicher Strafbefehl erlassen und grundsätzlich auf eine mündliche Hauptverhandlung verzichtet wird.
Fazit
Gehen Sie niemals leichtfertig mit einem Beschuldigtenstatus um. Insbesondere sollten Sie niemals einer Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter ohne Rücksprache mit einem Anwalt für Strafrecht Folge leisten, ebenso wenig sollten Sie sich ohne fachkundigen Rat schriftlich äußern. Werden Sie als Zeuge zur Vernehmung geladen, bietet es sich in einigen Fällen an, auch hier zunächst einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, da die Grenzen zwischen dem Zeugen- und dem Beschuldigtenstatus oft schwimmend sind. Sollten Sie sich doch als Beschuldigter bereits ohne vorherige Konsultation eines Anwalts für Strafrecht zur Sache geäußert haben, sollten Sie trotzdem umgehend einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt einschalten, um die Möglichkeit der Verhinderung oder Abmilderung weiterer Folgen zu wahren.
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Rechtstipps zu "Beschuldigter" | Seite 112
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22.06.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… einen Beschuldigten ist es daher besonders wichtig, sich rechtzeitig an einen Anwalt zu wenden, der von vorneherein auch die Möglichkeiten zur Anordnung einer MPU im Blick hat und in die Verteidigungsstrategie einbezieht.“ Weiterlesen
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16.06.2009 GKS Rechtsanwälte„… . Neben der vom Tacho abgelesenen Geschwindigkeit müssen die Beamten nämlich über einen bestimmten Zeitraum in konstant bleibendem Abstand hinter dem Fahrzeug des Beschuldigten hergefahren …“ Weiterlesen
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28.05.2009 Rechtsanwalt Michael Vogt„Wird dem Beschuldigten eines Alkoholdeliktes Blut abgenommen, ohne dass diese Entnahme von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet wurde, so kann dies dazu führen, dass die Ergebnisse …“ Weiterlesen
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28.05.2009 Rechtsanwalt Gereon Temme„… und nicht, wie in § 81a StPO vorgesehen, durch den Richter angeordnet werden. In der insoweit einschlägigen Rechtsgrundlage § 81a StPO heißt es: (1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung …“ Weiterlesen
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06.04.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… der Nötigung im Verkehr häufig nur Nuancen entscheiden, ob die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten ist. Für einen Beschuldigten ist es daher wichtig, sich mit Hilfe eines Strafverteidigers …“ Weiterlesen
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25.03.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… ist. Gibt es keinen Unfall, gibt es auch keine Straftat. (Gleiches gilt im Übrigen für die Bemerkbarkeit eines Unfalls. Keine Bemerkbarkeit, keine Strafe.) Hierzu kann der Beschuldigte noch …“ Weiterlesen
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16.03.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… Grundsätzen widersprechende Umkehr der Beweislast eingeführt. Plötzlich wird der Betroffene (Beschuldigte) zu dem Verfahrensbeteiligten, der etwas nachweisen muss - nämlich die Fehlbarkeit des ihn belastenden …“ Weiterlesen
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09.03.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… sowie der Schutz vor unberechtigten Ansprüchen. Durch die vom Beschuldigten vorgelegte Urkunde konnte bestätigte werden, dass alle zivilrechtlichen Ansprüche durch die Zahlung der (unterhalb …“ Weiterlesen
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04.03.2009 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… , wenn dem Beschuldigten eine Anklageschrift zugestellt wird. Die Auffassung "Ich habe der Polizei doch gesagt wie es war und dachte, dass ist dann erledigt" höre ich regelmäßig. In den Köpfen …“ Weiterlesen
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06.02.2009 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„Gemäß § 81 a StPO darf eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen …“ Weiterlesen
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23.12.2008 Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker„… , inwieweit eine EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gültigkeit besitzt. Dahingehend haben mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs den Beschuldigten, welche im europäischen Ausland ihre Fahrerlaubnis …“ Weiterlesen
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09.10.2008 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… den Beschuldigten: Eine Aufhebung des Fahrverbots bei gleichzeitig angemessener Erhöhung der Geldstrafe ist möglich, wenn zusätzlich noch besondere Umstände hinzukommen, die eine außergewöhnliche Härte für …“ Weiterlesen
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05.09.2008 Rechtsanwalt Florian Sievers„… Beschuldigte gibt es in Konstellationen, in denen beim beschuldigten Fahrer ein Blutalkohol unter 1,1 Promille gemessen wird. In derartigen Fällen muss zusätzlich zum erhöhten Blutalkohol die Fahruntüchtigkeit …“ Weiterlesen
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01.09.2008 Rechtsanwalt Florian Sievers„Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen = Freiheitsstrafe? Auch der nicht vorbestrafte Beschuldigten und Verursacher eines schweren Unfalls mit tödlichem Ausgang, kann zu einer nicht zur Bewährung …“ Weiterlesen
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28.07.2008 Rechtsanwalt Bernd Michalski„… zurück ( Ss (OWi) 291 B/ 06 ). Fall 2: 250 Euro, 1 Monat Fahrverbot. Konzentration THC = 1,7 ng/ml im Blutserum. Das Amtgericht Tiergarten sprach den Beschuldigten frei ( Urteil v. 28.05.2008, 304 OWi …“ Weiterlesen
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26.06.2008 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… ein- oder ausparkt. Der Betrogene wird vor Ort direkt angesprochen und beschuldigt, dass geparkte Fahrzeug beschädigt zu haben. Die betrogenen Autofahrer müssen dann zunächst mit einer überhöhten Reparaturrechnung …“ Weiterlesen
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15.05.2008 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… den Betroffenen von ganz erheblicher Bedeutung. Ist der Beschuldigte rechtsschutzversichert, so kann die Rechtsschutzversicherung nämlich von ihrem Versicherten alle geleisteten Verfahrenskosten zurückfordern …“ Weiterlesen
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13.05.2008 Rechtsanwalt Marc von Harten„… des Zeugnisses z.B. berechtigt (Auflistung nicht abschließend) der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen …“ Weiterlesen
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10.03.2008 Rechtsanwalt Gereon Temme„… die Übersendung des Anhörungsbogens an den Wohnort des Beschuldigten. Hat jedoch der Polizist vor Ort bereits angekündigt, dass nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, erfolgt dadurch bereits …“ Weiterlesen
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05.03.2008 Rechtsanwalt Gereon Temme„… . Einen Anspruch darauf haben Sie jedoch nicht. Regel 4: Nur Pflicht zur Duldung! Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, an der Durchsuchung mitzuwirken. Im Einzelfall, jedoch nur …“ Weiterlesen
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15.02.2008 Rechtsanwalt Marc von Harten„… , dass die Fahrerlaubnis (in einem späteren gerichtlichen Verfahren) entzogen werden wird, so kann das Gericht dem Beschuldigten durch Beschluss die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Dies, bevor …“ Weiterlesen
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06.02.2008 Rechtsanwalt Christian Demuth„… soll. Der Beschuldigte bestritt, den Schaden bemerkt zu haben, und verweigerte seine Personalien. Das BVerfG hat entschieden, dass eine Verurteilung dieses Fahrers unrechtmäßig wäre, da ihm nicht nachgewiesen werden …“ Weiterlesen
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31.01.2008 Rechtsanwalt Christian Demuth„… eines Fahrverbotes nach § 44 StGB. Dies ist für den Beschuldigten das weitaus kleinere Übel, da er zwar temporär - und zwar für höchstens drei Monate - seinen Führerschein entbehren muss, aber nach Ablauf dieser Zeit …“ Weiterlesen
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24.01.2008 Rechtsanwalt Christian Demuth„… , wenn sicher ist, dass der Beschuldigte erkennen konnte, dass ein Fremdschaden oberhalb der Wertgrenze von 1.300 Euro entstanden ist. Angaben von Zeugen über einen lauten Knall reichen allein nicht aus, um zweifelsfrei …“ Weiterlesen