Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Kündigung – Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Warum ist das BEM, das betriebliche Eingliederungsmanagement, wichtig für die Kündigung? Welche Rolle spielt es im Kündigungsschutzprozess? Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt Arbeitnehmern, was sie über das BEM wissen müssen.

Warum ist das BEM wichtig im Zusammenhang mit einer Kündigung?

Das BEM ist regelmäßig eine Voraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers. Auf den Nenner gebracht darf der Arbeitgeber nichts unversucht lassen, einen häufig oder chronisch kranken Arbeitnehmer in den Betriebsablauf wieder einzufügen. Nur wenn das nicht gelingt, darf er ihm unter Umständen wegen der Krankheit kündigen. Das BEM hat zum Ziel, den Arbeitsplatz beziehungsweise den Aufgabenbereich so anzupassen, dass der Arbeitnehmer dort mit möglichst wenig Einschränkungen arbeiten kann.

Während meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit habe ich die Erfahrung gemacht, dass Arbeitgeber das BEM häufig deshalb durchführen, weil sie damit eine (wirksame) krankheitsbedingte Kündigung vorbereiten. Nur: Meist misslingt ihnen das, sehr oft macht der Arbeitgeber beim BEM Fehler, weshalb die meisten BEM den arbeitsrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen.

Für Arbeitnehmer ist das wichtig zu wissen! Denn ein fehlerhaftes BEM bedeutet: Deutlich bessere Chancen bei einer Kündigungsschutzklage.

Welche Folgen hat ein fehlerhaftes BEM für die Kündigungsschutzklage?

Die vielen Fehler, die Arbeitgebern beim BEM unterlaufen, haben vor allem eine Folge für den Kündigungsschutzprozess: Die meisten Kündigungen wegen Krankheit scheitern bereits an der Frage, ob der Arbeitgeber ein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt hat, also bereits in einem sehr frühen Stadium der Klage, wo es um Formalien geht, und wo man noch nicht über den Kündigungsgrund Krankheit verhandelt.

Für die Prozesstaktik auf Arbeitnehmerseite ist das Gold wert: Denn wenn man die Kündigung vor dem Arbeitsgericht wegen fehlerhaften BEMs „wegbekommt“, dann muss der Arbeitnehmer sich nicht zu seiner Krankheit und der Gesundheitsprognose äußern.

Der Arbeitgeber muss also, falls er mit seiner Kündigung wegen eines fehlerhaften BEMs scheitert, von vorn anfangen. Will er den Arbeitnehmer immer noch loswerden, muss er regelmäßig das BEM wiederholen und erneut kündigen.

Der Arbeitgeber macht beim BEM alles richtig und kündigt – Was dann?

Hat der Arbeitgeber das BEM beim zweiten Anlauf fehlerfrei hinbekommen, scheitert die Kündigung dann meist abermals, und zwar diesmal oft an der fehlenden negativen Gesundheitsprognose.

Zwar muss sich der Arbeitnehmer an dieser Stelle meist zu seiner Krankheit äußern, zu eventuellen Therapien und Reha-Maßnahmen. Meist gelingt aber der Nachwies, dass es Heilungschancen gibt und Aussichten darauf, dass der Arbeitnehmer bald wieder gesund wird. Das hat zur Folge, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nochmal einstellen und jetzt darauf warten muss, wie sich der Krankheitsverlauf nach Therapie und Reha entwickelt.

Kein Arbeitgeber hat Lust auf so einen Klagemarathon! Und weil dieses hin und her viel zu teuer für Arbeitgeber ist, vergleichen sich die allermeisten Chefs mit ihren Arbeitnehmern vor Gericht und zahlen bei der ersten krankheitsbedingten Kündigung lieber eine hohe Abfindung, als dass sie das Risiko von verlorenen Kündigungsschutzprozessen riskieren.

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Hat der Arbeitgeber ein BEM vor, sollte man hellhörig werden. Falls die Möglichkeit besteht, dass der Arbeitgeber mit dem BEM eine Kündigung wegen Krankheit vorbereitet, sollte man noch vor dem ersten BEM-Gespräch einen Arbeitsrechtler anrufen, am besten einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Mit den Tipps, die der Arbeitnehmer dort erhält, vermeidet er regelmäßig Fehler und ungeschickte Äußerungen im BEM und sichert sich damit grundsätzlich eine gute Ausgangsposition für eine zukünftige Kündigungsschutzklage – und damit gute Aussichten auf eine hohe Abfindung!

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