Betriebsratsvergütung und § 37 Abs. 4 BetrVG: Vertragsveränderung kann Vergleichsgruppe beeinflussen

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§ 37 Abs. 4 BetrVG schützt Betriebsratsmitglieder üblicherweise davor, aufgrund der Ausübung ihres Ehrenamts finanziell schlechter gestellt zu werden. Habe ich also als Betriebsrat einen Anspruch auf Anpassung meiner Vergütung auf die Durchschnittsvergütung vergleichbarer Arbeitnehmer – auch wenn sich die von mir auszuübende Tätigkeit aufgrund einer Einigung mit dem Arbeitgeber verändert hat?


Damit hat sich kürzlich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 23.11.2022 – 7 AZR 122/22 befasst. Diese Entscheidung haben wir uns zum Anlass genommen, das Thema genauer zu beleuchten.

Sachverhalt
Der Kläger im vom BAG entschiedenen Fall war ab 1998 beim beklagten Arbeitgeber als Karosseriebauer beschäftigt. Zum 01.01.2007 wurde er zum Teamleiter ernannt und seit 2010 war er Betriebsratsmitglied. So weit, so gut.


Die Parteien vereinbarten dann aber einvernehmlich, dass der Kläger die Position als Teamleiter ab dem 01.11.2012 abgibt und dementsprechend wieder eine geringere tarifliche Vergütung erhält. Seit 2014 war der Kläger als Betriebsratsmitglied von seiner beruflichen Tätigkeit nach § 38 BetrVG vollständig freigestellt.


Im April 2019 verlangte er die Angleichung seines Gehalts an die Vergütung von neun Teamleitern, die seit 2010 diese Position innehatten. Diese würden also die für ihn maßgebliche Vergleichsgruppe bilden. Der Arbeitgeber lehnte dies ab, woraufhin das Betriebsratsmitglied eine Klage auf Anpassung seiner Vergütung vor dem Arbeitsgericht erhob. Sowohl die 1. als auch die 2. Instanz wiesen die Klage jedoch ab.

Vor dem Bundesarbeitsgericht erhoffte er sich mehr Glück. Wie der Fall tatsächlich ausgegangen ist, lesen Sie gerne in unserem Blog-Artikel unter https://law-uniq.com/blog/betriebsrat/betriebsratsverguetung/ nach. Hier gehen wir zunächst auch noch einmal auf die generelle Bedeutung des § 37 IV BetrVG ein, denn dieser spielt im Rahmen der Fallbewertung definitiv die Hauptrolle!



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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