BfDI veröffentlicht Beschwerde-Informationen für Fahrten von Kamera-Autos

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Nachdem bereits seit Montag, den 29. April 2019, Kamera-Autos von Apple durch Deutschland fahren, um Straßenzüge und deren Gebäudefronten aufzunehmen, hat sich der BfDI nunmehr dazu veranlasst gesehen, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zur Durchsetzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung „an die Hand“ zu geben.

Apple gab diesbezüglich an, dass die gewonnen Daten zur Verbesserung des Kartendienstes, nicht aber für den Dienst „Look Around“ (vergleichbar mit „Google Street View“) genutzt werden sollen. Nach Informationen des BfDI sollen neben Apple derzeit auch Google und NCTech mit vergleichbaren Fahrzeugen auf deutschen Straßen unterwegs sein.

Zwar haben alle genannten Unternehmen ihre europäische Hauptniederlassung nicht in Deutschland, Beschwerden können von Bürgerinnen und Bürgern jedoch auch bei den folgenden Datenschutzbehörden eingereicht werden:

Beschwerden gegenüber Apple:

Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayern
Promenade 18
91522 Ansbach

E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
Online-Beschwerde: https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html

Beschwerden gegenüber Google:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Str. 22 7.OG
20459 Hamburg

E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
Online-Beschwerde: https://datenschutz-hamburg.de/beschwerde/

Beschwerden gegenüber NCTech:

Nachdem das Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland hat, sind Beschwerden an die Datenschutzbehörde des jeweiligen Wohnsitzes zu richten. Sämtliche Anschriften (unter „Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich“) finden sich auf der Webseite des BfDI unter: www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Falls Sie Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung haben oder Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Betroffenenrechte benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an unsere zertifizierten Datenschutzexperten wenden.


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