BGH stärkt jetzt die Möglichkeiten der Prozesskostenübernahme von Anlegern

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Tausende Anfragen von Versicherten wurden wohl rechtswidrig abgelehnt wodurch sich Versicherungen und Banken gestärkt haben

Kiel, Mai 2013. Rechtsschutzversicherungen existieren, damit sich Verbraucher im Falle eines Rechtsstreits auf kompetente Vertretung und Beratung durch einen Anwalt verlassen können. Gerade Kleinanleger hatten sich von solchen  Policen einen hinreichenden Schutz versprochen, etwa bei Falschberatung durch die Bank. Die Wirklichkeit sah anders aus. „In den letzten Jahren beriefen sich viele Anbieter auf sogenannte Effektenklauseln", kritisiert Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kiel. „Dabei steckt häufig nichts anderes dahinter, als Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit Anlageprodukten wie Fonds oder Aktien zu verweigern." Hilfe bringt nun ein aktueller Richterspruch des Bundesgerichtshofes (Az.: IV ZR 84/12), der unklare Formulierungen für unwirksam erklärt. Dies nährt besonders die Hoffnung von Kleinanlegern auf eine Übernahme ihrer Prozesskosten gegen Sparkasse, Commerzbank, Postbank und viele andere. „Das ist die Chance für alle betroffenen Anleger, jetzt für ihr Recht zu kämpfen", ruft Helge Petersen auf. „Es werden tausende von Kunden und damit Millionen von Anlegergeldern gewesen sein, die die Versicherungen systematisch unter den Tisch kehren wollten, um vielleicht sogar der Bankenwelt zu helfen aber auch sich selbst Kosten zu ersparen."

Klagen lohnt sich fast immer

Aufgrund einer Klage der Nordrhein-Westfälischen Verbraucherschutzzentrale gegen den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDW) war der Stein ins Rollen gekommen. Rechtschutzversicherungen riegelten in der Vergangenheit gegenüber Anlegern aus Sicht Petersens systematisch ab, sobald es um die Vorbereitung einer Klage gegen Banken, etwa im Zusammenhang mit Falschberatung ging. „Wir vertreten hunderte Anleger, die von Bankberatern teils aus Provisionsgier oder aufgrund bankinternen Drucks hochriskante Papiere an Kunden verkauften, obwohl sie ausdrücklich sicherheitsorientierte Anlagen verlangten", klagt Helge Petersen in diesem Zusammenhang an. „In Prozessvorbereitungen gegen diese anfechtbare Verhaltensweise der Banken verweigerten dann einige Rechtschutzversicherungen die Kostenübernahme mit dem Verweis auf bestimmte Klauseln." Besonders  grotesk: Auch bei einer sehr guten Aussicht auf Erfolg änderte sich nichts am Verhalten der Versicherten. „Nach dieser BGH-Entscheidung rate ich jedem versicherten Anleger, sich seinen Vertrag genau anzusehen und sich notfalls professionelle Hilfe zu holen", empfiehlt Helge Petersen. „Immerhin kann man auch statistisch beweisen, dass über 94 Prozent der Anleger, die sich mit uns zur Wehr gesetzt hatten, am Ende mehr hatten, als die, die nicht gekämpft haben. Gute Rechtsschutzversicherungen verhalfen in hunderten von Verfahren zu nennenswerten Entschädigungen", hält Petersen abschließend fest.


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