BGH: Verbraucher hat Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung

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BGH bestätigt: Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

Mit zwischenzeitlich vom BGH  bestätigten Urteil vom 01. Juli 2020 hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass ein Bankkunde keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss, wenn die Angaben für die Berechnung nicht klar und verständlich sind. Die Kunden erhielten fast 21.600 Euro zurück. Betroffen sind Verträge, die ab dem 21. März 2016 geschlossen worden sind.

 Das Urteildes OLG Frankfurt

Geklagt hatten zwei Verbraucher, die im November 2016 Immobiliendarlehensverträge bei der Commerzbank in Höhe von 242.520 Euro und 50.000 Euro abgeschlossen hatten. Den Vertragsangeboten lagen die Bedingungen für Bank-Baufinanzierungen zugrunde, in denen unter anderem über die Voraussetzungen und Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens informiert wurde. Das OLG Frankfurt hielt diese Angaben allerdings für unzureichend im Sinne von § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Zwar habe die Commerzbank die Rechenschritte im Einzelnen dargestellt, die Darstellung des zweiten Rechenschrittes sei aber unverständlich. Die Commerzbank könne sich auch nicht darauf berufen, dass es nach der Rechtsprechung des BGH für eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Berechnungsmethode reiche, wenn der Darlehensgeber die für die Berechnung wesentlichen Parameter in groben Zügen benenne. Die Transparenz war hier auch deshalb nicht gegeben, weil der Darlehensgeber mit irreführenden Angaben über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgegangen ist. Denn auch dann müssen die Angaben klar und verständlich sein.

Empfehlung für Verbraucher

Die vom BGH  gekippte Formulierung ist in zahlreichen Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen der Commerzbank verwendet worden ist. Die Entscheidung dürfte daher weitreichende Folgen haben, weil sich auch eine Vielzahl anderer Darlehensnehmer auf diese Rechtsprechung berufen können. Zudem weisen die Darlehensbedingungen vieler anderer Banken ähnliche Formulierungen auf, die damit ebenfalls unwirksam sein könnten.

Gerne prüfen wir Ihren Vertrag und beraten Sie über Ihre Möglichkeiten zu einem vorzeitigen Vertragsbeendigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. 


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