Bilderklau: Abmahnungen der StockFoodGmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt für die StockFood Abmahnungen wegen Bilderklaus.

Die Stockfood GmbH betreibt unter eine Plattform für Stockfotos, auf der kostenpflichtig Bilder für verschiedene Nutzungszeiträume erhältlich sind. Wer keine Nutzungslizenz erwirbt und trotzdem Bilder aus dem Stockarchiv nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss mit kostspieligen Abmahnungen rechnen.

Die Stockfood GmbH macht bei einer unberechtigten Nutzung ihrer Fotos folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Schadensersatz (fiktive Lizenzgebühren)
  • Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten)

In den uns vorliegenden Abmahnungen wurde von Waldorf Frommer Schadensersatz zwischen 1.000 und 2.000 EUR geltend gemacht. Diese Forderungen setzen sich aus einer fiktiven Lizenzgebühr sowie einem Verletzerzuschlag in Höhe von 100 % zusammen.

Nehmen Sie die Abmahnung ernst! Ein Ignorieren der Abmahnung kann kostspielige Folgen nach sich ziehen. Ein bloßes Löschen des Fotos reicht nicht aus. Als ausschließlicher Inhaber der Rechte an ihren Bildern kann die StockFood GmbH unlizenzierte Veröffentlichungen grundsätzlich abmahnen. Dass die Bilder im Internet öffentlich zugänglich waren, ändert hieran nichts. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede Abmahnung nach Art und Höhe gerechtfertigt ist.

Kontaktieren Sie uns und geben nicht die von Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir, ob die Abmahnung berechtig ist. Geben Sie nicht vorschnell Auskunft über Art und Dauer der Verwendung des abgemahnten Fotos.



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