Bitcoinvest – Cloud Mining Pool: Mining-Power-Anbieter zahlt nicht mehr gewohnte Daily Earnings

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Das Interesse an Kryptowährungen wie bspw. Bitcoin oder Ether ist – trotz erheblicher gelegentlicher Kursschwankungen – ungebrochen.

Dabei findet man auf dem Markt rund um ICOs, Smart Contracts, Blockchain etc. sowohl seriöse als auch unseriöse (teils betrügerische) Akteure, wie bspw. unlängst der Fall der vermeintlich mit den Investorengeldern verschwundenen Gründer des Fintech-StarUps Savedroid verdeutlicht hat.

Die hinter Kryptowährungen stehende Technologie ist faszinierend, aber auch die Möglichkeiten eines eigenständigen dezentralen Währungs- bzw. Wirtschaftssystems sind für sich genommen hochinteressant und locken Anleger.

Doch wie entstehen Bitcoins?

„Zusätzliche Währungseinheiten werden durch die Lösung kryptographischer Aufgaben, das sogenannte Mining (Schürfen), geschaffen.“  (Quelle: Wikipedia, Std. 24.04.2018)

Bitcoins selber zu minen, das Errechnen neuer Blöcke gegen Erhalt von Kryptowährungseinheiten, erscheint angesichts aktueller Stromkosten und der erforderlichen Hardware jedoch kaum noch rentabel.

Da nimmt es nicht wunder, dass Anbieter auf die Idee gekommen sind, mining power zu vermieten oder zu verkaufen.

In einem durch die Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bearbeiteten Fall teilte der Anbieter jedoch zunächst dem Anleger mit, die Auszahlungen („daily earnings“), deren Verhältnis zum Bitcoin-Kurs u. a. aufgrund erhöhter difficulty sowie Lieferproblemen von Mining-Hardware und Rechenleistung nicht passte, nicht mehr den gewohnten Werten entsprechend vorzunehmen.

Inzwischen hat bspw. die Bitcoinvest GmbH den Betrieb eingestellt (Stand 17.05.2018), wie es weitergeht ist unklar, ebenso, ob man von Betrug, Unterschlagung, oder auch nur von schlechten rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Entwicklungen auszugehen hat.

Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren.

Nicht selten kommt es auch zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, regelmäßig sind die Verfahren jedoch nicht vor Eintritt der zivilrechtlichen Anspruchsverjährung abgeschlossen.

Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich bspw. gegen die Gesellschaft selbst, aber auch gegen Berater, Vermittler oder andere Personen wie Gründer-/Gesellschafter, Hintermänner, die Geschäftsführung, ggfs. Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer richten.

Die Vertragsbedingungen und Darstellungen der Betreiber sollte ein mit Kryptothemen vertrauter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, nicht selten sind dort Anhaltspunkte zu finden, auf deren Grundlage die Investition rückabzuwickeln ist.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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