Bleigrenzwerte für Trinkwasser werden reduziert

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Blei im Trinkwasser ist extrem gesundheitsschädlich. Deshalb wird der Grenzwert für den zulässigen Bleigehalt im Trinkwasser reduziert. Er darf ab dem 1. Dezember 2013 nur noch bei maximal 0,01 Milligramm pro Liter betragen.

Wird dieser Grenzwert überschritten, darf das Trinkwasser nicht mehr konsumiert werden. Vermieter, die ihren Mietern grenzwertüberschreitendes Trinkwasser liefern, können sich strafbar machen. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Das bestimmt die Trinkwasserverordnung in Verbindung mit dem Bundesseuchengesetz. Kommt es zu Gesundheitsschäden, selbst nur zur Gefahr von Gesundheitsschäden, drohen Schmerzensgeldansprüche.

Handlungsbedarf besteht vor allem im Norden und Osten der Republik. Dort durften bis 1973 Bleirohre montiert werden. Für solche Rohre dürfte es kaum eine Sanierungsmöglichkeit geben. Sie werden ausgetauscht werden müssen. In Süddeutschland sind Bleirohre bereits seit 1878 verboten. Für Südbürger dürfte daher kein Grund zur Besorgnis bestehen.

Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.



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