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Blitzer-Panne A3 Heumar Köln-Ost? Um wie viel ist der Bußgeldbescheid zu hoch? – Anwaltstipps

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Auf der A3 Köln-Ost bei Heumar wurden im vergangenen Jahr massenhaft Autofahrer falsch geblitzt.

Wir werden immer wieder gefragt, welche Bedeutung dies für den Autofahrer denn konkret haben kann; bzw. was dies für schon rechtskräftige Bußgeldbescheide an zu viel „Strafe“ bedeutet.

Was bedeutet die Fehlmessung hinsichtlich des Bußgeldbescheides? Was wäre ohne Fehlmessung verhängt worden? Die Auswirkungen der Fehlmessung können eklatante Folgen haben!

Im Extremfall kann dies bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, da der entscheidende achte Punkt ausgelöst wurde, der ohne Fehlmessung nicht entstanden wäre. Ebenso kann es zum Fahrverbot kommen, welches ansonsten nicht verhängt worden wäre.

Im Einzelnen werden dem Betroffenen durch die Fehlmessung 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung zu viel vorgeworfen (Geschwindigkeitsbegrenzung angeblich auf 60 km/h, tatsächlich aber auf 80 km/h) und er wird entsprechend härter „bestraft“ als eigentlich vorgesehen:

Wie stellt sich die „Mehrbelastung“ für den Autofahrer konkret dar? 

(Bei allen Berechnungen gilt die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz 3 km/h unter 100 km/h Geschwindigkeit; darüber 3 % der gemessenen Geschwindigkeit)

  • wer laut Fehlmessung 10-20 km/h zu schnell war (Geschwindigkeit angeblich: 70-80 km/h), wurde mit bis zu 30 € verwarnt; der Betroffene hätte aber eigentlich gar keine „Strafe“ bekommen dürfen.
  • wer laut Fehlmessung 21-40 km/h zu schnell war (81-100 km/h), bekam 70 € bis 120 € Bußgeld, sowie einen Punkt im Flensburger Register; eigentlich hätte nur ein Verwarnungsgeld verhängt werden dürfen.
  • wer laut Fehlmessung 41-60 km/h zu schnell war (101-120 km/h), bekam von 160 € bis 240 € Bußgeld, sowie zwei Punkte im Flensburger Register, außerdem ein Fahrverbot von einem Monat; eigentlich hätte „nur“ ein Bußgeld von 70 € bis 120 €, ein Punkt im Flensburger Register und kein (!) Fahrverbot verhängt werden dürfen.
  • wer laut Fehlmessung 61-über 70 km/h zu schnell war (121-über 130 km/h), bekam 440 bis 600 € Bußgeld, sowie zwei Punkte im Flensburger Register; außerdem ein Fahrverbot von zwei bis drei Monaten; eigentlich hätte „nur“ ein Bußgeld von 160 € bis 240 €, zwei Punkte im Flensburger Register und ein Fahrverbot von einem statt zwei (bei tatsächlich „nur“ bis 60 km/h zu schnell) und zwei statt drei Monaten (bei tatsächlich „nur“ bis 70 km/h zu schnell) verhängt werden dürfen.
  • es wurden also durch den Blitzer-Skandal Bußgelder in zu großer Höhe, Punkte in unberechtigter Anzahl und unberechtigte oder zu hohe Fahrverbote verhängt.
  • letztlich ist in Extremfällen sogar der Verlust der Fahrerlaubnis möglich, da der für den Entzug entscheidende achte Punkt unberechtigt verhängt wurde.
  • außerdem muss beachtet werden, dass zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres schon ein Fahrverbot nach sich ziehen: wurde vor der Fehlmessung 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren, kann also durch die Fehlmessung allein schon deshalb unberechtigt ein Fahrverbot ausgelöst worden sein.
  • wurde nach der Fehlmessung innerhalb eines Jahres 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren, kann die Fehlmessung beim neuen Verstoß unberechtigt ein Fahrverbot verursachen.

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln


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