Bonus.Gold GmbH : Geschäftsführerwechsel - Anleger fragen um Rat

  • 3 Minuten Lesezeit

Anleger, die bei der Bonus.Gold GmbH aus Köln Investitionen in Goldanlagen getätigt haben berichten uns, dass die Firma nicht mehr erreichbar sei und auch die E-Mail-Kommunikation gestört ist. Auch sei der bisherige Geschäftsführer nicht mehr erreichbar.

Anleger fragen sich in diesem Zusammenhang berechtigt, wie es mit der Bonus.Gold GmbH weitergeht und ob ihre Investitionen sicher sind.

Fragwürdige Bilanzen und Goldbestände

Dabei gab es auch in der Vergangenheit schon Grund zur Sorge. So gab es im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2017 bereits nur ein eingeschränktes Testat des Wirtschaftsprüfers, der nicht mit hinreichender Sicherheit hinsichtlich der vorhandenen Goldbestände ein Vorhandensein überprüfen konnte.

So wurde vom Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Bilanzierung 2017 mitgeteilt, dass das Vorhandensein der ausgewiesenen Vorräte in Höhe von ca. 13,7 Millionen EUR nicht hinreichend nachgewiesen werden könne, weil eine Inventur im Ausland nicht möglich gewesen sei und auch durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Vorräte hätten gewonnen werden können.

Die Jahresbilanz 2018 wurde seitens des Unternehmens auch nicht rechtzeitig vorgelegt.

Wechsel der Geschäftsführung

Nunmehr gibt es hinsichtlich der Zukunftsaussichten seitens der betroffenen Anleger weiteren Grund zur Besorgnis. Mit Bekanntmachung des Handelsregisters des Amtsgerichts Köln vom 17.9.2020 wurde ein Geschäftsführerwechsel mitgeteilt. Der bisherige Geschäftsführer Atakan Kaynar wurde durch einen neuen Geschäftsführer ersetzt.

Jetzt drängen sich auch wieder bei den Anlegern die Sorgen in den Vordergrund, dass die ganze Sache den gleichen Verlauf nehmen könnte wie schon bei dem Skandal um die PIM Gold GmbH oder weiteren Insolvenzen von Anbietern von Gold-Vermögensanlagen der Vergangenheit.

Gemeinsam haben diese Geschäftsmodelle, dass durch die Anleger zwar vermeintlich Gold erworben wird, jedoch Renditen und Chancen angeboten werden, wenn die Kunden das erworbene Edelmetall sogleich wieder dem Unternehmen überlassen.

Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch so viel Gold vorhanden ist um Kunden im Bedarfsfall auf den Gegenwert auszahlen zu können.

Zwar ist der Goldpreis in der Vergangenheit auch stark gestiegen, gegengerechnet müssen jedoch immer auch Vertriebskosten, Lagerkosten und Allgemeinkosten die das Unternehmen naturgemäß haben muss.

Es wäre nicht das erste Mal, dass Kopien von Unternehmen das gleiche Schicksal erleiden wie ihre untergegangenen Vorbilder.

Wir helfen Ihnen als betroffenem Anleger mit klarem, verständlichem und ehrlichem Rat - Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen und Erfolge!

Derzeit stellen sich auch juristisch viele Fragen, beispielsweise ob bei den verschiedenen von der Bonus.Gold GmbH angebotenen Anlageoptionen auch ein typisierter sachenrechtlicher Erwerb von "Sicherungseigentum" an Gold stattgefunden hat und ob in dem Anlagemodell bei der Einlagerung des ("Recycling-") Goldes, wenn dies so überhaupt geschehen sein sollte, eine Zuordnung von "Sicherungseigentum" an den jeweiligen Anleger erfolgen kann oder ob beispielsweise in bestimmten Fällen “insolvenzsicheres” Sondervermögen gebildet wurde welches im Rahmen eines etwaigen Insolvenzverfahrens nicht automatisch in die Insolvenzmasse fallen könnte. 

Hier stellen sich abgesehen von einer anzuwendenden Vorgehensweise auch zum Teil juristisch sehr komplexe schuld- und sachenrechtliche Fragestellungen. Diese Dingen Ihnen als Anleger verständlich zu erklären, muss auch Aufgabe einer rechtsanwaltlichen Beratung sein.

Sicherlich wird man zum gegenwärtigen Zeitpunkt als vorläufiges Fazit feststellen können, dass die Entwicklung der Rechts-und Sachlage sicherlich noch nicht abgeschlossen ist, sich jedoch Eckpunkte abzeichnen, an denen sich Anleger orientieren können um ihre Rechte zu klären und etwaige Herausgabe- bzw. Schadensersatzansprüche zu wahren.

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen in Edelmetallen. 

Mit unseren Erfolge vor Gericht und in Verhandlungen mit Haftungsträgern haben wir vielen Anlegern zum Schadenersatz und zur Schadenbegrenzung verholfen. Fragen Sie uns nach unserer Leistungsbilanz!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine verständliche und für Sie nachvollziehbare kostenlose Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Themenbereich Bank- und Kapitalmarktrecht.

Informationen und Kontaktformulare finden Sie im Bereich ”Formulare - Download”. Wenden Sie sich auch gerne per Email an uns oder rufen Sie einfach an unter der Rufnummer 030 921 000 40 erreichen Sie unsere Kanzlei montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr. 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen

Beiträge zum Thema