Bottroper Apotheker: Land NRW zahlt 5.000,00 € an Krebspatienten - Anträge weiterhin möglich

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aktualisiert am 24.02.2023

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt den Betroffenen des sogenannten Bottroper Apothekerskandals um unterdosierte Krebsmedikamente bzw. deren Hinterbliebenen Leistungen in Höhe von einmalig pauschal 5.000,00 €. 

Zytostatika absichtlich zu niedrig dosiert

Der Apotheker P.S. aus Bottrop hatte jahrelang, nachweislich seit mindestens 2012, bis zu seiner Festnahme am 29.11.2016 individuelle Krebsmedikamente (Zytostatika) unterdosiert. Wegen dieses "ungeheuren Verbrechens" stellt das Land Nordrhein-Westfalen freiwillig insgesamt 10 Millionen Euro für die Opfer zur Verfügung. Durch diese Leistung möchte das Land Nordrhein-Westfalen laut einer Pressemitteilung seine Anteilnahme und Verbundenheit mit den Betroffenen zum Ausdruck bringen. Auch wenn das entstandene Leid und die gesundheitlichen Folgen natürlich nicht mit Geld aufzuwiegen seien, solle die Leistung zumindest helfen, entstandene Notlagen ein Stück weit abzumildern und ein Zeichen der Solidarität setzen. 

Antragsfrist bis 30.06.2023 verlängert

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Skandals endete mit einer Verurteilung des Apothekers zu einer zwölfjährigen Haftstrafe. In dem Gerichtsprozess wurden rund 2.000 Geschädigte identifiziert. Wer zu diesen Betroffenen zählt und noch keinen Antrag gestellt hat, kann weiterhin die Leistung beantragen. Ursprünglich wäre die Antragsfrist Ende 2022 abgelaufen. Bisher haben aber längst nicht alle Geschädigten von ihrem Antragsrecht Gebrauch gemacht. Der Antrag ist beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen per E-Mail oder Post zu stellen. Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular muss eine Kopie des Personalausweises eingereicht werden. Hinterbliebene von zwischenzeitlich verstorbenen Krebspatienten können ihre Berechtigung durch Personenstandsurkunden (Sterbe-/Geburtsurkunde) nachweisen. 

Proteste erfolgreich - Mehr Patienten erhalten Zahlung

Weil die Leistungen nach der alten Rechtslage nur den Geschädigten, die ausdrücklich in dem Urteil genannt sind, zustehen sollten und deshalb viele Patienten von einer Entschädigung ausgeschlossen waren, gab es zahlreiche Proteste - mit Erfolg. Anspruchsberechtigt sind jetzt alle Personen, die zwischen dem 01.01.2001 und dem 28.11.2016 nachweislich in der Alten Apotheke in Bottrop individuell hergestellte Krebsmedikamente (Zytostatika) erhalten haben. Die Richtlinie zur Regelung der Entschädigungen und die Antragsformulare wurden entsprechend angepasst. Der Nachweis der Empfangsberechtigung der Billigkeitsleistung ist, sofern er sich nicht aus der namentlichen Nennung im Urteil ergibt, z.B. durch Rechnungen oder Rezepte über die individuellen Zytostatika-Zubereitungen aus der Alten Apotheke Bottrop zu führen. Aktuelle Informationen und das Antragsformular sind auf der Homepage des Gesundheitsministeriums abrufbar: Hilfen für Betroffene des Bottroper Apothekerskandals | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

Überprüfung abgelehnter Anträge

Auch Betroffene, deren Antrag nach alter Rechtslage abgelehnt wurde, können jetzt einen Anspruch auf Zahlung haben. Nach Angaben des Ministeriums müssten diese Personen zunächst nichts unternehmen, das Ministerium werde zu ihnen Kontakt aufnehmen.

Für Fragen zu der Antragstellung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre

Viktoria von Radetzky

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht





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