Apotheker unter Betrugsverdacht – Ruf nach Kontrollen

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Nach Bekanntwerden der Betrugsvorwürfe gegen einen Apotheker in Bottrop (Nordrhein-Westfalen), der Medikamente zur Behandlung von Krebs absichtlich zu niedrig dosiert haben soll, sind viele Patienten verunsichert und haben die von der Stadt Bottrop eingerichtete Hotline genutzt oder ihre behandelnden Ärzte kontaktiert. Die Stadt Bottrop hat eine Medikamentenliste veröffentlicht, mit deren Hilfe der Kreis der betroffenen Patienten erheblich eingegrenzt werden kann.

Das Verfahren gegen den Apotheker befindet sich noch im Ermittlungsstadium. Eine öffentliche Warnung wie in dem Fall der Behandlung von Krebspatienten mit 3-Bromopyruvat in Brüggen-Bracht im August 2016 ist von den Behörden aber nicht ausgesprochen worden.

Was muss bei der Herstellung der Krebsimmuntherapien beachtet werden?

Bei der Herstellung von Arzneimitteln schreibt das Gesetz vor, dass von der Verordnung des Arztes nicht abgewichen werden darf. Unklarheiten, z.B. weil eine Verschreibung unleserlich ist, müssen von dem Apotheker vorab geklärt werden. Der Apotheker muss eine Plausibilitätsprüfung im Hinblick auf die Verordnung durchführen und ein Herstellungsprotokoll erstellen. Die Herstellung von Krebsmedikamenten muss darüber hinaus in einem separaten Raum unter strengen hygienischen Vorkehrungen stattfinden.

Wird zu wenig kontrolliert?

Patientenschützer kritisieren, dass bisher keine schärferen Kontrollen stattfinden. Die Kontrolle der Zusammensetzung der Krebsmedikamente ist jedoch problematisch, da eine Probenentnahme aus dem fertigen Infusionsbeutel zur Folge hätte, dass sich die Dosierung verändert und das Medikament für die Therapie nicht mehr verwendet werden kann.

Unser Tipp:

Die ermittelnden Behörden überprüfen die Vorwürfe gegen den Apotheker von Amts wegen ausschließlich unter strafrechtlichen Gesichtspunkten und nicht im Hinblick auf zivilrechtlliche Entschädigungsansprüche.

Geschädigte können sich dem Strafverfahren mit dem sogenannten Adhäsionsantrag anschließen und auf diesem Weg eigene Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen.

Viktoria von Radetzky, Fachanwältin für Medizinrecht



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