BU – viele zeitlich befristete Zusagen unwirksam! Rückwirkend viel Geld für Verbraucher möglich!

  • 2 Minuten Lesezeit

Eine aktuelle Entscheidung des BGH kann vielen Verbrauchern Geld bringen, denn viele Befristungen der Vergangenheit sind fehlerhaft!

Warum „befristen“ Versicherungen ihre Leistungszusage?

Hintergrund ist, dass Versicherungen oft Leistungen nur für einen bestimmten Zeitraum zusagen. Sie „befristen“ ihre Zusage. Das hat für die Versicherung den Vorteil, dass danach die Zahlungspflicht der Versicherung automatisch wegfällt.

Wenn die Versicherung keine Befristung macht, dann ist es viel schwieriger von der Versicherung, sich von der Zahlungspflicht zu befreien. Es gelten dann die strengen Regelungen des sogenannten Nachprüfungsverfahrens.

Gesetzgeber hat Verbraucher geschützt – Befristung nur einmal zulässig!

Damit die Versicherung ihre Überlegenheit an Wissen nicht zulasten des Verbrauchers ausnützen kann, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Befristung eingeschränkt. Der Versicherer darf eine Befristung nur einmal aussprechen. Danach muss er entweder ablehnen oder unbegrenzt Leistungen zusagen.

Neues Urteil des Bundesgerichtshofs – positiv für Verbraucher!

Der Bundesgerichtshof hat die Möglichkeit für eine Befristung noch weiter eingeschränkt:

Denn er hat entschieden, dass eine wirksame Befristung nur dann vorliegt, wenn

  • sachlicher Grund: ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt
  • Begründung: die Befristung begründet wurde
  • Zeitpunkt: die Begründung auch zum richtigen Zeitpunkt erfolgte: also in dem Schreiben in dem die Versicherung mitteilte, sie werde die Leistungen zeitlich befristen.

Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9.10.2019 zu dem Aktenzeichen IV ZR 235/18. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die oben unter 1. bis 3. dargestellten Voraussetzungen vorliegen müssen. Ansonsten ist eine Befristung rechtswidrig.

Vor dem Oktober 2019 dürften nahezu alle Befristungen unwirksam sein!!  

Das können Sie ganz einfach selbst überprüfen: wenn keine Begründung angegeben = unwirksam

Es bleibt nur zu hoffen, dass sich die Informationen in diesem Artikel herumsprechen. Sie können ganz einfach selbst überprüfen, ob Ihre befristete Zusage rechtswidrig ist.

Enthält das Schreiben der Versicherung keine Begründung, ist die gesamte Befristung unwirksam. Die Versicherung kann die Befristung nur wirksam in dem Schreiben, mit dem die befristete Zusage erfolgt begründen. Eine spätere Begründung danach hilft der Versicherung nicht, die Befristung bleibt rechtswidrig.

Warum ist das ganze wichtig – es kann Ihnen rückwirkend einen großen Batzen Geld bescheren!

Wenn bei Ihnen in der Vergangenheit eine BU-Leistung befristet wurde und diese unwirksam ist, dann wird die Versicherung so behandelt, als hätte sie eine unbefristete Zusage (sogenanntes Anerkenntnis) erteilt.

Im Klartext heißt es, Ihnen steht grundsätzlich erstmal unbegrenzt der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente zu.

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