Burgschild Inkasso: Forderungen Ende 2023

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Burgschild GmbH macht erneut: Forderungen geltend


Pünktlich zu Weihnachten 2023 versucht das Inkassounternehmen Burgschild GmbH im Namen der DigiRights Administration GmbH mit Mahnbeschreiben auf ihre ersten Schreiben vom November bei den Betroffenen Druck zu machen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen schon anwaltlich vertreten sind. Die Burgschild GmbH umgeht einfach den eingeschalteten Anwalt – was rechtlich zulässig ist – und schreibt die Betroffenen direkt an. Entsprechend ärgerlich sind Anrufe von Mandanten, die meinen, ihr eigener Anwalt hätte die Burgschild GmbH überhaupt nicht kontaktiert.

Keine Verjährung bislang

Es handelt sich zwar um Altfälle aus den Jahren 2013 oder 2014. Damals hatte der bekannte Abmahnanwalt Daniel Sebastian aus Berlin massenhaft Abmahnungen für die DigiRights Administration verschickt und teils horrende Forderungen gestellt.

Verjährt sind die Angelegenheiten jedoch nicht, hier gilt die 10jährige Verjährungsfrist für ungerechtfertigte Bereicherungen.

Soll ich auf das Schreiben von Burgschild Inkasso reagieren?

Wenn Sie bereits einen Anwalt eingeschaltet haben, der die Forderungen zurückgewiesen hat, müssen Sie nichts unternehmen. Wenn Sie noch keinen Anwalt haben, sollten Sie unbedingt einen einschalten, um sich gegen die Forderungen zu wehren.

Muss ich das Geld an Burgschild zahlen?

Das kommt darauf an, ob Sie für das Filesharing haften oder nicht. Selbst, wenn Sie haften, kann man den Betrag erheblich herunterhanden. Wenn Sie nicht für das Filesharing damals verantwortlich sind, muss man das sauber juristisch darlegen. Das kann ein spezialisierter Anwalt für Sie erledigen. Grundsätzlich trifft den Anschlussinhaber nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine sog. sekundäre Darlegungslast. Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass Nachforschungen angestellt wurden, um den Täter zu ermitteln.

Tipps bei Forderungsschreiben von Burgschild Inkasso

  • Ruhe bewahren
  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten Ruhe bewahren
  • Kostenfreie Erstberatung nutzen


Foto(s): Matthias Hechler

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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