BWF-Stiftung: Anleger müssen handeln! Eile ist geboten!

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Die Berliner Anwaltskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hatte bereits in mehreren Beiträgen über die Situation der betroffenen Anleger nach der Razzia bei der BWF-Stiftung berichtet, bei der unter anderem 4 Tonnen Gold sichergestellt worden sein sollen und die Rückabwicklung des Einlagegeschäfts der BWF-Stiftung durch die BaFin angeordnet wurde.

Da nach Angaben des Liquidators erst in einigen Wochen mit weiteren Informationen zu rechnen sein könnte, stellt sich für Betroffene die Frage, wie es nun weiter geht.

1. Bei wem wurde das Gold eingelagert?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: "Betroffene sollten prüfen, wer überhaupt ihr Anspruchsgegner ist, denn unseren Recherchen zufolge hat sich ergeben, dass teilweise auch die TMS Dienstleistungs GmbH Gold für die Anleger erworben hatte. Unter Umständen könnten Anleger, sofern das bei ihnen der Fall ist, versuchen, auf das Gold bei der TMS zuzugreifen, z. B. auch mit Arrestverfahren. Da diese noch nicht von der Rückabwicklungsanordnung betroffen sein könnte, könnte hier Eile geboten sein."

Weiter stellt sich die Frage, ob das Gold für die Anleger bei der BWF-Stiftung wirklich als Sondervermögen gehalten wurde oder nicht, was erhebliche Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse haben könnte.

Je nachdem müssen Anleger hier unterschiedlich vorgehen.

2. Haftung des Wirtschaftsprüfers prüfen

Weiter stellt sich die Frage, ob nicht eventuell der eigens eingeschaltete Wirtschaftsprüfer zur Verantwortung gezogen werden kann, der die Goldbestände prüfen sollte.

Dr. Späth hierzu: "Unseren Recherchen zufolge ist die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers jedoch bewusst vage gehalten, so dass sich der Wirtschaftsprüfer hier offensichtlich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen wollte."

3. Haftung der Vermittler

Dr. Späth weiter: "Viele Vermittler könnten schadensersatzpflichtig sein, meiner Ansicht nach vor allem, weil diese eine eigene Plausibilitätsprüfung schulden. Das Geschäftsmodell der BWF war meiner Ansicht nach nicht plausibel, weil unsere Recherchen ergeben haben, dass das Gold den Anlegern der BWF-Stiftung teilweise mit Aufschlägen von ca. 20 % verkauft wurde, so dass sich die Frage stellt, wie die versprochenen Rückkaufpreise von 110, 130 oder gar 180 % nach mehreren Jahren erzielt werden können sollten."

Sofern ein Vermittler dies erkennen konnte, würde er nach Ansicht von Dr. Späth & Partner hierfür haften.

Dr Späth: "Sofern ein Vermittler erkennen konnte, dass die BWF-Stiftung nicht über die erforderliche BaFin-Erlaubnis verfügte, würde er meiner Ansicht nach ebenso wegen unterbliebener Plausibilitätsprüfung haften."

Gerüchten zufolge soll es aber eine Bestätigung einer für die BWF-Stiftung tätigen Rechtsanwaltskanzlei geben, in der diese bescheinigt, dass für die Geschäfte der BWF-Stiftung keine BaFin-Erlaubnis erforderlich sein soll.

Vermittler könnten sich eventuell hierauf berufen, eventuell könnte dies auch wieder eine Haftung der beschriebenen Rechtsanwaltskanzlei gegenüber den Anlegern auslösen.

Auf jeden Fall dürften die Vermittler demnächst mit zahlreichen Forderungen von Anlegern konfrontiert werden.

Dr. Späth & Partner konnten inzwischen herausfinden, dass zahlreiche Vermittler auch haftpflichtversichert sind, wobei allerdings fraglich ist, ob diese Haftpflichtversicherungen, sofern sie im Einzelfall bestehen, auch wirklich eintreten werden.

Dr. Späth hierzu: "Sofern die Ansprüche gegen die Vermittler, was im Einzelfall geprüft werden muss, berechtigt sind, wäre auch hier Eile geboten, denn sofern die Haftpflichtversicherungen nicht greifen, haften die Vermittler zwar mit ihrem Privatvermögen, das jedoch oftmals nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen dürfte. Auch hier wäre dann ein schnelles Vorgehen ratsam, denn die Anleger, die am schnellsten vorgehen, hätten auch die größten Chancen, ihre berechtigten Ansprüche wirklich zu Geld zu machen und nicht nur einen wertlosen Titel in den Händen zu halten".

Fazit:

Betroffene sollten nicht zögern, sondern umgehend eine spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragen, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner vertritt betroffene Anleger der BWF-Stiftung gerne.


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