BWF-Stiftung: Anwälte gehen gegen Vermittler vor! Eile ist geboten!

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In Sachen BWF-Stiftung stellt sich betroffenen Anlegern die Frage, wie sie ihren mutmaßlichen Schaden am besten kompensieren können.

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB informiert:

Haftung des Managements

Sofern Betrug vorliegt, würden sich zwar Ansprüche gegen die verantwortlichen Manager persönlich durchsetzen lassen.

Allerdings, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner: "Hier ist jedoch fraglich, ob bei diesen Personen noch Geld zu holen ist, Betroffene sollten z. B. beobachten, ob die Staatsanwaltschaft Gelder sicher stellen kann."

Haftung des Wirtschaftsprüfers

Der Goldbestand der BWF-Stiftung sollte von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Die Dr. Späth & Partner vorliegende Bestätigung ist jedoch recht vage, außerdem:

Sofern der Wirtschaftsprüfer vorsätzlich gehandelt haben sollte, würde eventuell die Versicherung nicht eingreifen.

Die Vermittler

Die Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung, außerdem eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage.

Dr. Späth hierzu: "Ich habe bei vielen Vermittlern Zweifel, ob diese Plausibilitätsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zum einen sollen hohe An- und Verkaufsprovisionen von teilweise über 20 % fällig geworden sein, zum anderen ist fraglich, wie die garantierte Wertsteigerung erzielt werden können sollte. Auch in diversen Fachmedien wie "Stiftung Warentest" oder "kapital-markt intern" gab es bereits kritische Stimmen. Auch wenn es sich hierbei nicht um "Pflichtlektüre" für Anlageberater handelte, zeigt dies doch, dass Zweifel an der Plausibilität angebracht waren."

Viele Vermittler, die Anlagen der BWF-Stiftung vermittelt haben, verfügen auch über eine Haftpflichtversicherung, wie Dr. Späth & Partner inzwischen in Erfahrung bringen konnten.

Zwar ist nicht sicher, ob die Versicherung eingreift, da der BWF-Stiftung die erforderliche Erlaubnis zum Betreiben des Geschäfts gefehlt haben soll. Dr. Späth hierzu: "Ob sich allerdings die Versicherungen so leicht freizeichnen können, ist fraglich, denn es soll sogar eine Bestätigung einer renommierten Anwaltskanzlei vorgelegen haben, dass für die BWF-Stiftung nicht die BaFin-Erlaubnis erforderlich gewesen sein soll.

Fazit: 

Betroffenen Anlegern könnten gegen die Vermittler, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche zustehen, den Anlegern könnten im besten Fall durch die Haftpflichtversicherungen auch solvente Gegner zu Verfügung stehen.

Betroffene Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden.  


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