BWF-Stiftung: Gläubigerversammlung! Anwälte reichen erste Klagen gegen Vermittler ein!

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Am 04. September 2015 fand eine erste Gläubigerversammlung zur Insolvenz des BDT e.V. statt, auf der Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Geschädigte vertreten, teilgenommen haben.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte empfehlen ausdrücklich, die Ansprüche im Insolvenzverfahren form- und fristgerecht anzumelden. Nach Einschätzung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten wird jedoch das Insolvenzverfahren, abgesehen von einer überlangen Verfahrensdauer, im Ergebnis für die geschädigten Anleger enttäuschend verlaufen.

Dies liegt vor allem auch daran, dass die aufgefundenen Metallbestände nach Angaben des LKA Berlin nur zu einem Bruchteil aus echtem Gold bestehen. Bei einem Großteil des aufgefundenen „Goldes“ soll es sich um Falschgold handeln. Die Insolvenzquote wird somit vermutlich leider lediglich niedrig ausfallen. Eine Schadenskompensation über das Insolvenzverfahren alleine wird daher für die Anleger nicht möglich sein.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüfen darüber hinaus Schadensersatzansprüche gegen andere Anspruchsgegner, wie z. B. Wirtschaftsprüfer, beteiligte Anwälte und vor allem auch die Vermittler der Anlage. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind der Ansicht, dass in vielen Fällen gute Chancen gegen die Vermittler der Anlage bestehen dürften, so sollen bis zu 15 – 20 % der Anlagegelder in Vermittlungsprovisionen geflossen sein.

Außerdem ist mehr als fraglich, wie die hohen Gewinne mit einer vergleichsweise konservativen Anlage hätten erwirtschaftet werden können – nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten hätte es für jeden professionellen Anlageberater evident sein müssen, dass die versprochenen Renditen unmöglich zu erwirtschaften waren. Dr. Späth & Partner sind daher der Ansicht, dass die Vermittler in vielen Fällen (vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung) ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Plausibilitätsprüfung nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen sind und daher den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet sind.

Aus diesem Grund haben Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte bereits erste Klagen gegen die Anlageberater/-vermittler eingereicht.

Geschädigte Anleger der BWF-Stiftung können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden.


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