BWF-Stiftung: Weitere Erfolge gegen Vermittler! Gute Chancen für Geschädigte! Eile ist geboten!

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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg weist Geschädigte darauf hin, dass von ihr erneute Erfolge gegen diverse Vermittler, die Anlagen der BWF-Stiftung vermittelt haben, erzielt werden konnten, im Einzelnen:

Mit aktuellem Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Bernau, Az. 10 C 920/15, hatte eine Vermittlerin der Anlage, die auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde, die Schadensersatzansprüche einer Anlegerin, die von Dr. Späth & Partner vertreten wurde, in Höhe von ca. 3.700,- € anerkannt.

Ein weiterer Vermittler aus dem Brandenburger Raum, der von Dr. Späth & Partner außergerichtlich in Anspruch genommen wurde, hatte bereits außergerichtlich vor einigen Tagen die gesamte geltend gemachte Forderung in Höhe von 25.000,- € zzgl. der geforderten Anwaltskosten vollständig ausbezahlt!

Eine andere Anlegerin, die von Dr. Späth & Partner vertreten wurde, und für die von Dr. Späth & Partner vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit – inzwischen rechtskräftigem Urteil – von Mitte Juni 2016 Schadensersatz erstritten wurde, hat die Schadensersatzsumme von der dortigen Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, ebenfalls inzwischen zu 100 % ausbezahlt bekommen!

Damit hatte erneut ein Landgericht, neben den bereits von Dr. Späth & Partner vor dem LG Hof mit Datum vom 31.11.2015, Az. 13 O 370/15, sowie vor dem LG Berlin mit Datum vom 04.12.2015, Az. 3 O 139/15, erstrittenen Urteilen einen Vermittler der Anlage, der dem Anleger eine Beteiligung bei der BWF-Stiftung vermittelt hatte, zum fast vollständigen Schadensersatz verurteilt.

Auch haben diverse Vermittler, die von Dr. Späth & Partner außergerichtlich in Anspruch genommen wurden, bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert, um eventuell einen Teil des Schadens der jeweiligen Anleger bereits außergerichtlich zu regulieren.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte Dr. Walter Späth und Oliver Behrendt von Dr. Späth & Partner „bestätigen diese Fälle unsere Rechtsansicht, dass in vielen Fällen, vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung, gute Chancen auf Schadensersatz gegen die beteiligten Vermittler bestehen sollten, zumal in diversen Fällen auf die jeweilige Haftpflichtversicherung der beteiligten Vermittler zurückgegriffen werden können sollte.“

Aber betroffene Anleger sollen darauf hingewiesen werden, dass in vielen Fällen Eile geboten ist: „Bei der Vollstreckung gilt immer das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, wenn also kein Geld mehr da ist, werden weitere Maßnahmen ins Leere laufen. Ein schnelles Handeln sollte sich daher in vielen Fällen lohnen,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Sollten auch Sie Verluste mit der Anlage bei der BWF-Stiftung erlitten haben, können Sie sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, Dr. Späth & Partner beraten Sie gerne.


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