C-S-R Abmahnung für Purzel-Video GmbH wegen Urheberrechtsverletzung bei Filesharing

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In einer uns überreichten C S R Abmahnung wird eine Urheberrechtsverletzung an einem Erotikfilm der Firma Purzel-Video GmbH abgemahnt.

Durch die Abmahnung sollen dem vermeintlichen Rechtsverletzer verschiedene Ansprüche entgegengehalten (u. a. Unterlassungsanspruch, Schadensersatz, Anwaltskosten). Als Vorschlag werden ein Betrag von stolzen 1.175,00 EUR und die Abgabe einer, der Abmahnung gleich beigefügten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Die beigefügte Erklärung sollten Sie nicht unterschreiben; vielmehr empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Die angefügte Erklärung beinhaltet zu weitgehende Verpflichtungen. So sollten Sie sich auch durch die fettgedruckten Passagen der Abmahnung nicht verunsichern lassen, denn auch eine abgeänderte Unterlassungserklärung verhindert ein gerichtliches Verfahren wegen des Unterlassungsanspruchs.

Die Anwaltskosten bzw. ein Schadensersatz sollte ohne Prüfung der Ansprüche nicht akzeptiert werden. Eine wirksame abgeänderte Unterlassungserklärung ohne Zahlungsversprechen räumt ebenso die Wiederholungsgefahr aus und schützt vor einer möglichen gerichtlichen Verfolgung wegen des Unterlassungsanspruchs.

Auffällig ist bei der mir vorgelegten Abmahnung, dass die beigefügte Vollmacht noch nicht einmal ein korrektes Datum enthält.

Mein Rat bei Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung:

  • Prüfen Sie die Wirksamkeit der Durchsetzung der Ansprüche durch die beauftragten Anwälte.
  • Lassen Sie ggfs. überprüfen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
  • Prüfen Sie die Höhe des Geldbetrages, welcher gefordert wird; unter Umständen kann dieser um ein vielfaches geringer ausfallen, da die abmahnende Kanzlei sehr oft von höheren Streitwerten in der Rechtsprechung ausgeht.
  • Auch kann nicht festgestellt werden, ob es sich bei dem Anschlussinhaber auch gleichzeitig um die Person handelt, welche die Urheberrechtsverletzung begangen hat, um dies ggfs. zu klären und nachzuweisen, bedarf es Erfahrung und Kenntnis der entsprechenden Urteile.
  • Auf keinen Fall aus Angst heraus und voreilig die im Schreiben anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen und an die abmahnende Kanzlei zurücksenden. Denn allzu oft sind darin belastende Bestimmungen enthalten, die Sie mit einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung ausschließen können.

Auch bei einer vermeintlich berechtigten Abmahnung kann Sie oftmals eine frühzeitige Rechtsberatung vor größeren Schäden und weiteren Ansprüchen bewahren.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Telefon: 0341/4925 00-01

E-Mail Kontakt anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


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