Canada Gold Trust Fonds (CTG): Die Lage spitzt sich weiter zu!

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Neue Entwicklung im Fall der Canada Gold Trust Fonds: Wie die KKWV-Anwaltskanzlei erfuhr, hat nunmehr die Canada Gold Trust GmbH, Konstanz, am 22.04.2015 beim AG Konstanz Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Die CGT GmbH war der Fondsinitiator der Fonds Nr. I – IV gewesen.

Das Verfahren wird beim AG Freiburg unter dem Az. 42 IN 152/15 geführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr RA Dr. Norbert Wischermann, von der Kanzlei Blesinger, Wischermann & Partner bestellt. Konstanz, bestellt. Zur Sicherung des Schuldnervermögens hat das Insolvenzgericht vorläufige Maßnahmen nach § 21 InsO angeordnet.

Noch ist nicht absehbar, ob – und wenn ja - welche Konsequenzen dieser Insolvenzantrag für die Canada Gold Trust Fonds I – IV hat. Vor diesem Hintergrund erscheint aber die von der Xolaris Verwaltungs GmbH in den Schreiben vom 01.04.2015 geforderte Rückzahlung von 30 % der geleisteten Ausschüttungen in einem neuen Licht.

Die KKWV-Anwaltskanzlei ist im Übrigen nach Prüfung der einschlägigen Unterlagen, insbesondere auch des Gesellschaftsvertrages, zu der Auffassung gelangt, dass die Rückforderung der geleisteten Ausschüttung rechtlich zumindest angreifbar ist. Da nach § 24 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages die Gesellschafterversammlung über Auszahlungen (Entnahmen) zu beschließen hat dürfte dies – im Umkehrschluss - auch für die Rückforderung dieser Entnahmen gelten. Ein derartiger Gesellschafterbeschluss liegt nach den uns vorliegenden Protokollen der außerordentlichen Gesellschafterversammlungen vom 28.02.2015 aber nicht vor. Zudem ist die in § 24 Ziffer 8 GV enthaltene Rückforderungsformulierung nicht klar und verständlich genug und genügt daher wohl nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.03.2013, II ZR 73/11).

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht daher als Ansprechpartner für alle Fragen rund um eine Beteiligung an den Canada Gold Trust Fonds zur Verfügung. Zuständig ist Herr RA Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus vertreten wir Anleger auch in entsprechenden Insolvenzverfahren (PROKON, Infinius AG, Future Business KGaA.)



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