Captura GmbH, erste Gläubigerversammlung am AG München

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Am 15. März 2016 fand am AG München die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Captura GmbH statt. Der Insolvenzverwalter setzt auf Transparenz und eine frühe Einbeziehung der bislang noch als nachrangig angesehen Anleger-Gläubiger. Deshalb wurden auch sie bereits zur Anmeldung der Forderungen aufgefordert und nahmen zahlreich (etwa 100) an der Versammlung teil.

Der Insolvenzverwalter stellte den bisherigen Sachstand und die bislang ersichtlichen Gründe der Krise dar. Dies konnte nur insoweit unter Vorbehalt geschehen, als wohl seit Februar 2014 bei der Insolvenzschuldnerin keine ordentliche Buchführung mehr vorgefunden wurde. So nahm die Captura GmbH seit ihrer Gründung in 2010 etwa 40 Mio. Euro Anlegergelder ein. Sie wollte vorwiegend in Immobilienprojekte investieren. In den Exposés wurde mit der Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Mittelfluss- und Mittelverwendungskontrolleurs geworben, der die Aufgabe hatte, die Mittel nur bei Absicherung gegen Verlust freizugeben. Dies dürfte ein ganz entscheidendes Argument für die Anlageentscheidung gewesen sein. Faktisch soll zunächst in 106 stille Beteiligungen investiert worden sein, deren Unternehmungen nicht immer Immobilienprojekte zum Gegenstand hatten. Das Forderungsmanagement war hierbei wohl dürftig, d.h. die investierten Beträge sollen nur träge, wenn überhaupt, zurück gefordert worden sein. Nach Kritik der BaFin an diesem Investitionsmodus erfolgten Beteiligungen an über 20 GbRs und neun Projekt-KGen. Auch hier sollen die Projekte und Projektpartner teilweise fragwürdig und wenig finanzstark gewesen sein. Sicherheiten sollen entweder nicht vorgelegen haben oder kaum werthaltig gewesen sein. Besonders bedenklich erscheint, dass ein erheblicher Teil der investierten Gelder (rund 11 Mio. Euro) kurz nach Investition wieder zurück geflossen sein sollen an die Captura GmbH als „Gewinnvorabvergütungen“. Denn im Grunde wurden die Investitionsobjekte damit wertmäßig schnell wieder ausgehöhlt.

Insgesamt hätten nach vorläufiger Ansicht des Insolvenzverwalters Investitionen in Höhe von ca. 33 Mio. Euro im Wert von etwa 26 Mio. Euro nach unten berichtigt werden müssen, was in den Captura-Bilanzen jedoch nicht geschehen sei. Über die Jahre habe sich zudem ein negativer Cashflow von etwa 14 Mio. Euro ergeben. Allein im Jahr 2014 seien bei der Captura GmbH Fixkosten von über 6 Mio. Euro entstanden. Ab wann angesichts dessen die Captura GmbH bereits insolvent war, lässt sich derzeit noch nicht klären. Auch zur Quotenaussicht konnte der Insolvenzverwalter noch keine Angabe machen, was einerseits an der unvollständigen Buchhaltung liegt, andererseits aber auch daran, dass ein Insolvenzverfahren ein dynamischer Prozess ist und noch Rechtsfragen geklärt und Ansprüche realisiert werden müssen.

Die Frustration der anwesenden Gläubiger entlud sich in eine Diskussion um die mögliche Haftung des Managements und des Mittelverwendungskontrolleurs, denn die vorgenommenen Investitionen waren offenbar wenig werthaltig und zudem kaum abgesichert. Insbesondere das Hin und Her-Zahlen von einigen Millionen Euro könnte auf Ebene des Managements und der Kontrolle nicht unbemerkt geblieben sein. Hinsichtlich hieraus vielleicht resultierender Schadenersatzansprüche der Anleger hielt sich der Insolvenzverwalter bedeckt. Dies sollte in individuellen Rechtsverhältnissen unter Hinzuziehung eigener anwaltlicher Spezialisten beleuchtet werden.

Klar wurde, dass weder Anleger, noch Vermittler von außen erkennen konnten, in welcher Manier die Geschäftsführung und der Kontrolleur ihren Pflichten nachkamen oder nicht, was insbesondere auch hinsichtlich der nicht vorgenommenen Wertberichtigung gilt. Dies waren rein interne Vorgänge, die zum Teil gerade durch den Mittelverwendungskontrolleur zu begleiten waren. Anleger und Vermittler haben sich gleichsam auf die Einhaltung der Versprechen in den freiwilligen Exposés verlassen, die ihrem äußeren Anschein nach einschließlich der Risikoerläuterungen einen ordentlichen Eindruck machten.

Daniel Blazek, BEMK Rechtsanwälte, März 2016.


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