Check24-Urteil gilt für alle Online-Makler–Schadensersatzanspruch bei Verstoß der Beratungspflichten

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Das Oberlandesgericht München hat am 5. April 2017 festgestellt, dass Vermittler umfassenden Beratungs- und Aufklärungspflichten gemäß § 61 VVG nachkommen und zudem ihre Maklertätigkeit stärker hervorheben müssen (Az.: 29 U 3139/16). Die dazugehörige Entscheidung hat das OLG allerdings erst kürzlich veröffentlicht.

Check24 bietet im Internet einen Preisvergleich zu unterschiedlichen Versicherungstypen. Dabei handelt Check24 als Versicherungsmakler, der wiederrum dafür Provisionen kassiert. Check24 wurde aufgrund mangelnder Beratung und Aufklärung bei ihren Produkten vom Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verklagt. Das OLG München hat entschieden, dass Check24 als Vergleichsportal erkennbar als Makler auftreten müsse, der Provisionen für die Vermittlung erhält und demnach auch den höheren Anforderungen an die Beratungs- und Aufklärungspflichten nachgehen müsse.

Bis zur Entscheidung war es noch streitig, ob bei einer Online-Vermittlung überhaupt ein Beratungsanlass gegeben sei oder die Ausnahmeregelung des § 6 Abs. 6 VVG bei Onlineabschlüssen des Versicherers auch entsprechend dem Vermittler analog gelte. Die Richter haben eine analoge Anwendung des § 6 Abs. 6 VVG jedoch abgelehnt, da Verbraucher grundsätzlich höhere Anforderungen an Versicherungsvermittler hinsichtlich der Beratung setzen, als bei Versicherern. Folglich besteht auch ein Beratungsanlass bei Versicherungsvermittlern.

Zu den Beratungspflichten gehören nicht nur die Aufklärung über mögliche Risiken, sondern auch die Notwendigkeit und Rentabilität des Produkts für den einzelnen Versicherungsnehmer. Das Urteil könnte sämtliche Anbieter mit einem ähnlichen Geschäftsmodell von Check24 betreffen.

Rechtliche Einschätzung

Versicherungsnehmer, die ihre Produkte online über einen Versicherungsmakler erworben haben und dabei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, sollten anwaltlichen Rat einholen und könnten Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern prüfen lassen und gegebenenfalls geltend machen.

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