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Chefarzt muss wegen Betrugs ins Gefängnis

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Das Landgericht Ravensburg hat einen 59-jährige Chefarzt einer Privatklinik aus Bad Waldsee wegen gewerbsmäßigen Kassenbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Seine mitangeklagte Ehefrau bekam eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Sie muss zudem eine Geldauflage in Höhe von 80.000 Euro an die Staatskasse entrichten.

Die zuständige Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der 59-Jährige in seinen drei privaten Kliniken in mehr als 1.000 Fällen Behandlungen bei Krankenkassen abgerechnet hatte, die eigentlich nicht bezahlt werden.

Laut Anklage hatten Patienten zum Beispiel Klangschalentherapien, Thai- oder Hawaii-Massagen und andere alternative Behandlungen gegen Burnout, Depressionen, Arthrose oder Migräne erhalten. Der Schaden lag bei rund 2,2 Millionen Euro. Mit ihrem Urteil blieb die Kammer knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft die für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren forderte.

Einige hundert Patienten sollen von dem Betrug gewusst haben. Nach dem Urteil gegen ihren Arzt könnten sie nun auch belangt werden. Ihnen drohen ebenfalls Strafverfahren. Außerdem könnte es sein, dass sie die Kosten ihrer Behandlung zurückzahlen müssen.

Der Betrug war ans Licht gekommen, weil Mitarbeiter der Kurklinik die Krankenkassen informiert hatten.

Gegen das Urteil ist noch das Rechtsmittel der Revision möglich.


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