Cleantech-Fonds: Auszahlungen erneut verschoben

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Am 15.12.2022 erhielten zahlreiche Anleger der ThomasLloyd-Gruppe, die sich als Treugeberkommanditisten an der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG und der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt haben eine aktuelle Anlegerinformation.

Der Inhalt ist für Anlegerschützer und Analysten nicht überraschend. Die Gesellschaft sagt versprochene Nachzahlungen von mittlerweile 26 ausstehenden regelmäßigen Auszahlungen, die eigentlich bis zum Jahresende 2022 erfolgen sollten, erneut ab. 

Vermeintlich verbindliche Aussage zum Ausschüttungsverlauf

Dafür wird jetzt mit einer verbindlichen Aussage zum Ausschüttungsverlauf geworben. 

So sollen die regelmäßigen Ausschüttungen ab dem 01.01.2023 wieder aufgenommen werden, allerdings mit der Einschränkung (Zahlungslauf April 2023). Zudem sollen im April, September und Dezember 2023 mehrere Sonderausschüttungen an die Anleger geleistet werden. 

Durch die Wertsteigerung der Kraftwerke werde es sehr wahrscheinlich bereits im handelsrechtlichen Jahresabschluss 2021 zu einer vollständigen Wertauffüllung der im Jahresabschluss 2020 vorgenommenen Wertberichtigung kommen können. 

Kraftwerksverkäufe sollen es jetzt ermöglichen, ab dem 01.01.2023 zu den unterjährigen Vorabausschüttungen zurückzukehren. 

Konkret sollen drei Monatsausschüttungen im April 2023 erfolgen. Danach sechs Monatsausschüttungen im September und danach fünf Ausschüttungen im Dezember. Insgesamt also 14 Ausschüttungen anstatt der sowieso zu zahlenden 12 Ausschüttungen für 2023. 

Wo bleiben die versprochenen Nachzahlungen?

Unklar ist, wo die eigentlich bis Ende des Jahres 2022 angekündigten Nachzahlungen von insgesamt 26 offenen Monatsausschüttungen (drei für das Jahr 2020, elf für das Jahr 2021 und zwölf für das Jahr 2022) bleiben. 

Selbst dann, wenn die Cleantech-Fonds ausnahmsweise einmal Wort halten sollten und 14 Monatsausschüttungen in 2023 vornehmen, würden am Jahresende 2023 dann immer noch 24  Monatsausschüttungen, also zwei Jahre Rückstand bestehen. 

Anleger warten bereits auf Abrechnung und Rückzahlung

Anleger der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, die bereits zum Ablauf des 31.12.2020 gekündigt haben, warten bereits seit mehr als einem Jahr auf eine Abrechnung ihrer Anlage und auf die Auszahlung eines hoffentlich noch vorhandenen Auseinandersetzungsguthabens. 

Erste Klagen in diesem Bereich hat die Kanzlei AdvoAdvice für betroffene Anleger bereits vorbereitet bzw. eingereicht. 

Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen

Bei den Rechtsanwälten aus der Kanzlei AdvoAdvice melden sich in den letzten Monaten verstärkt Anleger der Cleantech-Fonds und möchten sich über eine vorzeitige Möglichkeit zur Kündigung oder zum Ausstieg aus der Kapitalanlage beraten lassen. 

Hierbei sind mehrere Wege zu prüfen, die einen Ausstieg rechtfertigen können. 

Zum einen ist über die Möglichkeit zum Ausstieg durch Kündigung nachzudenken, da die Gesellschaft die angekündigten regelmäßigen Ausschüttungen nicht auszahlt und weil Jahresabschlüsse aus der Sicht von AdvoAdvice erst deutlich verspätet vorgelegt werden. 

Außerdem kann beim Vorliegen einer fehlerhaften Beratung durch den seinerzeit tätigen Vermittlern oder auch bei Prospektfehlern aufgrund fehlerhafter oder fehlender Prospektnachträge eine Rückabwicklung der Anlage verlangt werden. 

Zuletzt ist auch noch zu prüfen, ob die Anlage aufgrund von Fehlern bei der Widerrufsbelehrung noch nachträglich widerrufen werden kann. 

Große Expertise bei AdvoAdvice

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann und Kim Oliver Klevenhagen beraten Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. 

Hierzu bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Gerne stellen wir für Sie auch eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. 

Die Kanzlei AdvoAdvice hat bereits viel Erfahrung mit Anlagen aus der ThomasLloyd Gruppe. So vertritt Rechtsanwalt Dr. Tintemann mehrere hundert Anleger, die Genussrechte der ehemaligen Thomas Lloyd Investments GmbH gezeichnet hatten sowie Anleger der DKM Global Opportunities Fond 01 GmbH in Schadenersatzprozessen deutschlandweit. Rechtsanwalt Klevenhagen vertritt Anleger der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH gerichtlich in Prozessen auf Rückzahlung Ihrer Genussrechtsanlagen. 

Unsere Fälle:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung) 
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Genussrechte)
  • FünfteCleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement)

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Anlage. Sie erreichen unsere Kanzlei unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de. 

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/themen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

und in unserem Blog unter 

www.advoadvice.de/blog.

Foto(s): AdvoAdvice


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