Cleantech-Fonds zahlen erneut nicht pünktlich aus

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Die Thomas Lloyd CTI-Fonds haben erneut Verzögerungen bei ihren Ausschüttungen angekündigt. Anleger, die von dieser Entwicklung betroffen sind, sollten sich an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB wenden.

Die Verzögerungen betreffen die Zweite, Dritte bzw. Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 5D, CTI 8, CTI 9D, CTI 15, CTI Vario D).

Angeblich nur geringfügige Verzögerung 

Die Cleantech Management GmbH als Komplementärin und Haftungsträgerin der drei Fondsgesellschaften teilt  in einer Email an die Anleger vom 26.04.2023 mit, dass der Verkauf ihrer Erneuerbare-Energien-Kraftwerke nicht wie erwartet und somit nicht rechtzeitig genug abgeschlossen werden konnte. Die Abschlussvoraussetzungen der Transaktion sei aber nahezu erfüllt. 

Die Beteiligungsgesellschaften wurde nach Angaben der Cleantech Management GmbH Anfang April darüber informiert, dass es im Verkaufsprozess aufgrund noch ausstehender und zusätzlich einzuholender Unterlagen, deren Erstellung und Übermittlung überwiegend behördlicher Natur sind und daher nicht im Einflussbereich der Beteiligungsgesellschaften liegen, zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung von vermutlich wenigen Wochen komme. 

Die Beteiligungsgesellschaften rechneten daher derzeit mit einem ersten Zahlungseingang aus den Transaktionen in den kommenden Wochen. Mit einer kontinuierlichen Wiederaufnahme des bisherigen Ausschüttungsmodus sowie dem sukzessiven Beginn von Sonderausschüttungen sei somit noch im zweiten Quartal 2023 zu rechnen.

Die Anleger würden unaufgefordert informiert, sobald der konkrete Auszahlungstermin feststehe und verlässlich mitgeteilt werden könne. Keine Einfluss habe die Verzögerung aber auf die in der Anlegerinformation vom Dezember 2022 genannten Sonderausschüttungs-Termine des Jahres 2023 für September 2023 und Dezember 2023. 

Die ThomasLloyd Gruppe wird auch hier einmal mehr ihrem Ruf treu, ein 

Hohe Verluste im Jahr 2020 bei allen genannten Fonds

Bereits im September 2022 hatten die drei vorgenannten Cleantech-Fonds für Schlagzeilen gesorgt, als sie den Anlegern in den viel zu spät erstellten Jahresabschlüssen für 2022 hohe Verluste offenbarten. 

Das Handelsblatt berichtete hiervon von einem dreistelligen Millionenverlust aller Fondsgesellschaften gemeinsam. 

Die Stiftung Warentest titelte mit der Headline: "Hohe Verluste werfen Fragen auf."

Fondsprofessionell nutzte die Überschrift: "Cleantech-Anbieter Thomas Lloyd nimmt Stellung zu Horrorjahr"

Jahresabschlüsse für die Jahre 2021 und 2022 liegen noch nicht vor. Man darf somit gespannt sein, ob weitere Verluste für die Anleger zu verzeichnen sind oder ob nunmehr die Talsohle durchschritten wurde. 

Auskunftsklage gegen Dritte Cleantech erfolgreich

Eine Erbengemeinschaft aus Bonn konnte als Anlegerin der Dritten Cleantech ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main erstreiten. Dieses verurteilte die Beklagte Fondsgesellschaft erstinstanzlich am 17.03.2023 dazu, der Klägerin Auskunft über die Namen, die Anschrift und die jeweilige Beteiligungshöhe aller an der Beklagten beteiligten Gesellschafter einschließlich der bloß mittelbar über die Treuhandkommanditistin der Beklagten Gesellschafter in Form einer aktuellen, geordneten Zusammenstellung schriftlich oder elektronisch zu erteilen. 

Die Fondsgesellschaft hat gegen das Urteil die Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt. 

Der Auskunftsanspruch soll nun aber nach Hinterlegung einer Sicherheit gegen die Anlagegesellschaft bereits vor einer zweitinstanzlichen Entscheidung vollstreckt werden. Dies hilft den Anlegern untereinander dabei, sich zu organisieren und eine Gesellschafterversammlung gemeinsam einzuberufen. 

Abrechnungsschock bei Anlegern der Zweite Cleantech

Einen wahren Abrechnungsschock erlitt eine Anlegerin der Zweite Cleantech (Vertrag CTI Vario) aus der Nähe von Heilbronn. Diese hatte in Ihre Anlage im Jahr 2013 einen Betrag in Höhe von 52.080,00 Euro eingezahlt. Ziemlich untypisch, da die Anlage vom Typ CTI Vario regelmäßig in monatlichen Raten eingezahlt wird. 

Nach Kündigung der Anlage zum 31.12.2020 und einer Laufzeit von 7 Jahren erhielt der Anlegerin dann im Dezember 2022 eine Rückmeldung zu der Entwicklung der Anlage, die wie folgt aussah: 

Abrechnung der Zweite Cleantech

Es ergeben sich somit nach Berechnung der Zweite Cleantech auf die Anlagesumme von 52.080,00 Euro Verluste bis zum 31.12.2020 in Höhe von 39.754,42 Euro. Somit also Verluste von mehr als 76% des angelegten Geldes. 

Nach Abzug von bisher erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 11.718,00 Euro soll die Anlegerin nunmehr nur noch einen Auszahlungsanspruch zum 31.12.2020 von mageren 607,59 Euro haben. 

Die Anlegerin hat sich daher nunmehr entschieden, eine Klage aus Rückabwicklung der Kapitalanlage einzureichen wegen des Vorwurfs der Falschberatung durch die seinerzeit tätige Anlageberaterin. 

Unbedingt Rat vom Fachanwalt einholen

Betroffene Anleger sollten sich daher nunmehr zeitnah an einen Experten im Bereich der ThomasLloyd-Gruppe wenden, der zudem eine Qualifikation als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht besitzt. 

"Die erneuten Verzögerungen bei den Ausschüttungen sind für die Anleger der Thomas Lloyd CTI-Fonds sicherlich ärgerlich. Wir stehen den Anlegern jedoch gerne zur Seite und werden alles dafür tun, um ihre Interessen bestmöglich zu vertreten", so Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB.

Die Kanzlei AdvoAdvice bietet Ihnen hierzu fairen Rechtsrat und eine erste kostenfreie telefonische Ersteinschätzung durch die Experten Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen an. Beide sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht mit langjähriger Erfahrung in Anlegerprozessen und mit der ThomasLloyd Gruppe. 

Unsere Fälle:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung) 
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Genussrechte)
  • FünfteCleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement)

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Anlage. Sie erreichen unsere Kanzlei unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de. 

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/themen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

und in unserem Blog unter 

www.advoadvice.de/blog.

Foto(s): AdvoAdvice

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